Probleme mit den neuen TSVG Regelungen Teil 2

Ein Honorarrückgang gegenüber den Corona-Jahren ist absehbar. Als Vergleichsquartale werden die aus 2019 besser geeignet sein. 

Wir als Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen rufen Sie daher hiermit auf,  einen Vergleich zu erstellen und uns mitzuteilen, ob und wieviel Honorar sie verloren (vielleicht auch gewonnen) haben.

Natürlich gilt dies eigentlich nur unter Berücksichtigung der Inflation, Gehaltssteigerung der MFAs und Steigerung von Mieten und Nebenkosten. Honorare auf der Höhe von 2019 sind de facto Einbußen.

Unklar ist weiter, mit welchen Fallzahlen inner- und außerhalb des RLV gerechnet wird, da die Bereinigung unter Corona-Bedingungen generell schwierig ist. Auch hierfür gibt es offenbar Unterschiede zwischen den KVen, wie der Bereinigungs-Mechanismus genau funktioniert und wie eng die Fallzahlbegrenzung im RLV gehandhabt wird.

Es wurde angeregt, ein Diagnosenverzeichnis zu erstellen, das einen hausärztlichen 4-Tage-Fall rechtfertigt, aber auch eines, mit der sich bei Terminvergabe bis 35 Tage nach Überweisung noch ein solcher „mittelschneller“ Termin inhaltlich rechtfertigen lässt.

Maßnahmen wie Widersprüche oder Klagen sind aber erst möglich, wenn die Honorarbescheide ergangen sind, also im Juli. Es wurde besprochen, dass eine Einschätzung der Lage nach Aufarbeitung der Zahlen bei der DGA-Jahrestagung im September erfolgen soll und im Berufsverband mögliche Schritte erörtert werden. Dieser wird sich weiter für eine Endbudgetierung ALLER Leistungen stark machen.

Natürlich muss auch festgestellt werden, ob 18% Fälle zusammenkommen, die als Obergrenze für die Entbudgetierung durch TSS- und Hausarzttermin gesetzt sind. Diesbezüglich müssen die Praxisinhaber/-innen persönlich tätig werden.

Dringende Überweisungen von anderen Fachärzten sollten zeitnah von Hausärzten „neuausgestellt“ werden, hier kann man nur durch persönliche Ansprache seiner Zuweiser weiter kommen.

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