Newsletter November

Liebe Mitglieder!

Ich möchte Ihnen heute ein kleines Update zu den aktuellen Themen geben.

Wir kämpfen weiter um die Aufnahme unseres Fachbereiches in der QS- Richtlinie für die ambulante Abrechnung der Kathetereingriffe: Hier gab es schon viel Austausch, aber noch scheint die GKV zu blocken, hier wird noch von einer „Überprüfung“ unsere Forderung intern gesprochen. Wir haben aber alle für dieses Thema sensibilisiert und eine schnelle Ambulantisierung geht aus meiner Sicht auch gar nicht ohne diese Änderung. Ende des Jahres sollte von der GKV ein Vorschlag an die KV eingereicht werden.

Thema Hybrid- DRG und der hierzu lautende Referentenentwurf: Hier haben wir letzte Woche eine Stellungnahme auch an das Ministerium gesandt.  Anbei ein wichtiger Auszug aus unserer Stellungnahme, die Daniel Kretzschmar mit der Arbeitsgruppe Interventionen zusammengestellt hat:

„So ist die Höhe der Vergütung der Hybrid-DRG für Vertragsärzte nicht attraktiv. Die Höhe der Sachkosten ist Teil der Fallpauschale. Die hohen Listenpreise der Materialien (wie z.B. Ballone, Stents, Punktionsverschlusssysteme) der Niedergelassenen stehen in Diskrepanz zu den Preisen der Einkaufsgemeinschaften der Kliniken. Wir möchten diesbezüglich drei Lösungsansätze vorschlagen:

1) Die Sachkosten werden weiterhin gesondert abgerechnet. Dies entspricht dem bisher üblichen ambulanten Vorgehen der Trennung von Leistung und Material.

2) Die unterschiedliche Abrechnungs- und Belieferungssituation im ambulanten und stationären Bereich muss in der Mischkalkulation Berücksichtigung finden. Die Einkaufspreise der Klinikkonzerne dürfen keinesfalls einer Mischkalkulation der ambulanten Leistung alleinig zugrunde gelegt werden. Wir fordern eine höhere Pauschale, welche die Materialkosten abdeckt.

3) Die Niedergelassenen schließen sich einer Einkaufsgemeinschaft an und beschaffen die Materialien zu günstigeren Preisen.

Ein zusätzliches wichtiges Thema für die interventionelle Angiologie, welches bisher keine Berücksichtigung fand, sind die Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sowie Zusatzentgelte (wie z.B. für die Aortenstents und gecoverte Stentprothesen-Viabahn). Diese müssen zwingend über die Hybrid-DRG zugänglich gemacht werden.

Die Kosten für die pflegerische Betreuung der Patienten finden im aktuellen Referentenentwurf ebenfalls keine Berücksichtigung. Da diese bislang aus der Klinik-DRG herausgenommen wurde, schlagen wir vor, dass dies im Referentenentwurf überarbeitet und gesondert vergütet wird.“

Weiterhin sind wir nun dabei auch Impulse für angiologische Prävention einzubringen. Hier besteht eine Chance, auch für unsere Fachrichtungen wichtige Themenfelder voranzubringen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Herbstzeit und liebe Grüße aus Berlin, Ihre Alexandra Turowski

Newsletter Oktober

Liebe Mitglieder, unsere Tage der Jahresfachgesellschaftstagung in Leipzig gingen schnell vorbei!

Und wir haben neue Mitglieder gewinnen können, unsere Sitzung am Donnerstag war sehr gut besucht und mit sehr regem Austausch untereinander gefüllt. Diese Sitzung hat mich wieder sehr motiviert!

Inzwischen ist auch der Praxisprotesttag (2.10.) gelaufen und in Berlin haben sich die Ärzte und Ärztinnen vor dem Bundesministerium versammelt! Natürlich wurden unsere Probleme vom Minister wieder kleingeredet und eine Neid-Debatte eröffnet nach dem Motto „…wollt Ihr denn, dass die Beitragszahler noch mehr zahlen sollen?“ Unsachlich und unnötig!

Eine Lösung für uns ist so wohl nicht zu erwarten, daher ist die Idee, auch unsere Leistungen weiter einzuschränken, wieder näher gerückt. Ich bin natürlich damit nicht zufrieden. Wir werden unsere Forderungen daher weiter auf allen Kanälen verbreiten und klarstellen, dass die Versorgung der PatientInnen in Gefahr ist.

Wir wollen bei der Ambulantisierung keine weiteren Sparmaßnahmen zulassen, die Leistungen sollen für alle Erbringer ausreichend und gerecht vergütet werden, deshalb müssen wir weiterhin bei den Verhandlungen präsent sein. Auch die QS-Richtlinien-Änderung für die ambulanten Katheter verfolgen wir weiter und hoffen endlich auf ein Ende der Erbringungsmöglichkeit nur für Radiologie-FachärztInnen.

Die Krankenhausreform erfordert weiter viel Energie, die Leistungsgruppen/ Finanzierungen/ Weiterbildungen sind hier noch nicht gesichert und ein weiterer großer Kritikpunkt ist die angestrebte Personalbemessungskürzung- hier ist eine Vorschlag (die „ÄPS BÄK“) der Bundesärztekammer dringend an die Entscheider zu bringen. Alle Vorschläge müssen sehr schnell eingebracht werden, die Umsetzung droht sonst ohne unsere Stellungnahme zu erfolgen.

Das alles ist sehr mühsam und man wünscht sich hier mehr Gründlichkeit statt Geschwindigkeit durch das BMG… Es wird sicherlich auch weiter viel zu schnell beschlossen und wir müssen es „ausbaden“.

Ich hoffe daher auch weiterhin auf Ihre Mithilfe bei den nötigen Aktionen und wünsche uns allen viel Überzeugungskraft in unseren Anliegen an die Politik!

Liebe Grüße und einen schönen Herbst,  wünscht Ihre Alexandra Turowski aus Berlin

#Praxiskollaps

Liebe Mitglieder,

nach eine erneuten konzertierten Aktion der KBV am 25.9.23 noch ein update zu den geplanten Aktionen gegen das Ausbluten der ambulanten Versorgung, verbunden mit der erneuten Bitte um rege Teilnahme:

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Newsletter September: DGA in Leipzig und Proteste im Herbst

Liebe Mitglieder!

Inzwischen hat es Alle erreicht, die Probleme stauen sich an: Viele von Ihnen hatten uns auf unsere Anfrage, über die Probleme mit der Einführung des E-Rezeptes, ihre Umsetzung in der Praxis und ihre Sorgen berichtet, vielen Dank hierfür! Wir haben diese Antworten gesammelt und an den Spitzenverband der deutschen FachärztInnen geschickt, zur Weitergabe an die Entscheidungsträger.

Immer noch ist unklar, ob es eine Leistungsgruppe Angiologie in der Krankenhausbedarfsplanung der Krankenhausreform geben wird. Aber auch die bundesweiten Honorarverhandlungen stocken, die Digitalisierungsgesetze inklusive einer Sanktionierung bei Nicht-Einsatz des E-Rezeptes sind beschlossene Sache und erneut sind einzelne Medikamente bereits knapp. Seit einigen Wochen kämpfen alle Institutionen vereint gegen den Kollaps in der ambulanten Versorgung.

Wir werden die aktuellen Details auf unserer Mitgliederversammlung in Leipzig am Donnerstag, den 21. September 2021, um: 14.15 Uhr im Schumann Saal der KONGRESSHALLE am Zoo Leipzig, besprechen.
Ebenfalls sind wir in Leipzig als BVAD am Freitagmorgen in einer gemeinsamen Sitzung mit der DGA vertreten. Siehe https://www.angiologie-kongress.de/programm.html

Vorab die wichtigsten Daten der Protestaktionen im Herbst :
Wir unterstützen den Protest der medizinischen Fachberufe am Freitag dem 8.09.2023 in Berlin: für eine gesicherte Finanzierung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Regelversorgung. Siehe: https://www.vmf-online.de/verband/termine/t-2023-09-08-protest-berlin
Wir unterstützen die bundesweite Protestaktion „Praxis in Not“, die zum Praxisschliesstag am 2.Oktober 2023 aufruft, um unsere Sorgen hörbar zu machen: siehe: https://www.praxisinnot.de/
Wir werden Sie auch hier noch mit weiteren Protestmaterialien versorgen!

BVAD Aktuell: Gespräche von uns derzeit u.a. mit Vertretern der KVB sind zurzeit die Änderung der QS – Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V mit der Einbindung der Gefäßchirurgen und Angiologen, sowie weiterhin  die Erweiterung des AOP- Kataloges „ambulantes Operieren“ und nicht zuletzt die Bemühungen um ein „DMP- PAVK“. Auch hierzu mehr in Leipzig.

Wer in Leipzig nicht dabei sein kann, wird nach der Konferenz über die Themen informiert!

Ich freu mich, viele von Ihnen in Leipzig zu treffen und auf einen regen Austausch und gute Kongressbeiträge!
Liebe Grüße aus Berlin,
Ihre Alexandra Turowski

Newsletter Juli und bedrohtes Fachgebiet Angiologie

Liebe Mitglieder!

Es stehen die Sommerferien an und trotzdem gibt es viele Probleme, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.

Leider ist die Krankenhausreform eine der größten und kompliziertesten Projekte des Gesundheitsministeriums und macht Sorgen um die Zukunft im Gesundheitswesen. Hier ist unser großes Problem, dass von neun Schwerpunkten der Inneren Medizin, wir der einzige dieser neun Schwerpunkte sind, dem aktuell keine Leistungsgruppe zugeordnet ist. Das bedeutet verkürzt gesagt; keine Vorhaltekosten und keine angiologischen Stationen, ohne die eine Weiterbildung nicht möglich erscheint.

Damit ist unsere Befürchtung des „Sterbens“ der Angiologie als Fachgruppe wieder brandaktuell. Wir starten daher nun verstärkte Massnahmen, um die Entscheidungsträger in der Politik zu erreichen. Hier benötigen wir jede Hilfe, die wir bekommen können, sei sie noch so klein…

Ebenfalls Themen derzeit sind die Finanzierungspläne der ambulanten Facharztausbildung, die vor allem der BDI gerade vorantreibt, wir wollen die Forderungen nach einer verbesserten Möglichkeit, auch Angiologieweiterbildung in der Arztpraxis finanziert zu bekommen, unbedingt unterstützen.

Das Thema „DMP- PAVK“ wird von uns, ebenfalls über verschiedene Massnahmen, weiter in Beachtung gebracht. Wir haben u.a. eine Stellungnahme an den G-BA geschickt, auch persönlich mit Kassen gesprochen, und hoffen um Berücksichtigung im nächsten Jahr, wenn evtl. die Möglichkeit besteht, in das bestehende DMP- KHK, die PAVK- Patient:innen aufzunehmen.

Leider ist auch die Qualitätsrichtlinie ambulante Radiologie noch nicht geändert (Forderung: um Angiologie und Gefäßchirurgie bei der Durchführung der ambulanten Katheterintervention erweitern), hier haben wir verschiedene Gremien der KV angeschrieben und ebenfalls einen Antrag auf dem Bundesärztetag gestellt. Wir hoffen auch auf Gespräche mit den Kassen hierzu in diesem Jahr.

Es sind wichtige Themen für unseren Fortbestand als Fachgruppe, daher benötigen wir besonders Ihre Mithilfe, wo Sie es können!

Hoffentlich haben wir Erfolg!

Eine schöne und erholsame Sommerzeit, trotz der beunruhigenden Lage, wünscht Ihnen Ihre Alexandra Turowski!

P.S. Die Geschäftsstelle ist nicht regelmäßig besetzt bis zur dritten Augustwoche, bitte etwas Geduld bei Anfragen!

Neues im Juni

Liebe Mitglieder, anstrengende Wochen liegen hinter uns. In dieser Woche haben wir allerdings einige Früchte der Anstrengungen ernten können!

In der Sitzung mit der KBV am Freitag haben wir erfahren, dass die KV bereits mitten in den „Dreiseitigen“ Beratungen zur Ausgestaltung der Ambulantisierungs-Leistungsspektren steckt. Wir haben über den SpiFa, die uns logischen Leistungen eingebracht, in der Voraussetzung einer gerechten Finanzierung! Auch ist eine ausreichende Finanzierung wichtig, nicht nur für das „Überleben“ der ambulanten Katheterpraxen, sondern auch für die Möglichkeiten der Krankenhäuser diese Leistungen ohne Verluste ambulant anzubieten.

Anmerkung am Rande: In der Sitzung am Freitag zeigten sich die GefässchirurgInnen unzufrieden, dass ihre Fachrichtung nicht hinreichend berücksichtig worden ist, was mich darin bestärkt hat, dass wir AngiologInnen diesmal rechtzeitig dabei sind!

Hier ist eine frühe Einbringung unserer Kostenangaben, die wir aus der Ambulanz gut kennen, wichtig, so werden wir nicht im Konflikt als „Schnittstelle ambulant- stationär“ stehen, wenn wir beachten, dass wir 1) alle gerecht bezahlt werden müssen, dass 2) die Patientensicherheit die Priorität hat und dass wir 3) aufgrund der strukturellen Probleme (Ärztemangel/ Stadtzentrierung) sowieso zusammen diese Ausgestaltung vornehmen müssen.

Wichtig an dieser Stelle: die ärztliche Therapieentscheidung ob „ambulante“ oder „stationäre“ interventionelle Therapie muss bestehen bleiben. Und hier sind auch die Verhandlungen der KBV in Richtung einer Schweregrade-Einteilung, die eine objektive Einschätzung möglich machen soll. Wir müssen hier allerdings auf unseren Sachverstand der Therapiefreiheit beharren und nicht grundsätzliche Verbote aussprechen.

Leider werden die Verhandlungen sehr zäh von Kassenseite geführt, die Finanzierung muss daher von uns sehr gut beobachten werden und mit einigen Widerständen durch die Kassen ist durchaus zu rechnen.

Ebenso gilt das leider für die Beratung der KVB mit der GKV („zweiseitige Beratung“) zum Thema „Aktualisierung der Hygienekosten im EBM“. Hier haben wir unser Modell mit Hilfe der „primenetworks-Gesellschaft“ errechnet und die ambulanten Leistungen hierzu eingeordnet. Auch hierfür ist eine neue Anpassung der Kosten notwendig, die wir entsprechend darstellen konnten.

Beide Kostenberechnungen (§115f und Hygiene-EBM) sind unabhängig voneinander, aber die Hygienekosten sollten nach unserer Vorstellung bereits jetzt genehmigt werden, um in die Verhandlungen §115f SGB V bereits eingepasst werden zu können.

Die Diskussion um die Sachkostenpauschalen sind als brisant zu werten, da einige Bundesländer ihre bisher guten Verhandlungen mit anständigen Kostenübernahmen bedroht sehen. Eine Abstufung sollte auf keinen Fall akzeptiert werden.

In diesem Zusammenhang haben wir als Berufsverband auch die bisherige Ablehnung der Kostenübernahme der Verschlußsysteme in Berlin als Anlass genommen, um bei der GKV nachzufragen. Es besteht nämlich bereits für die Kardiologie eine Übernahmefinanzierung.

Wir werden über die Antwort informieren, da auch andere Bundesländer ggf. hierauf zurückgreifen könnten.

Für die Bemühungen der Einbringung eines „DMP- PAVK“, haben wir erneut mit dem gemeinsamen Bundesausschuss Kontakt aufgenommen und werden hoffentlich bei den Beratungen zumindest Gehör finden. Weitere Aktionen für Aufmerksamkeit unseres Bestrebens „DMP PAVK“ sind aber geplant.

Ich möchte schon jetzt auf unsere Sitzung auf der DGA im Herbst hinweisen!

Es ist ein langer Text geworden und nicht alles hatte Platz, aber die Diskussionen werden weiter rege geführt.

Ich möchte mich bei allen bedanken, besonders die Mitglieder in den Ausschüssen, die so aktiv sind! Wir haben schon viel erreicht und bleiben dran!

Liebe sonnige Grüße, Ihre Alexandra Turowski

Newsletter Mai 2023

Liebe Mitglieder!
Aus unserer MV letzte Woche:

Nach drei Jahren wir haben am Mittwoch unseren Vorstand entlastet und erneut gewählt! Dabei ist der Beirat ist um ein Mitglied gewachsen: Im Beirat sitzen nun neu Susanne Vonberg, Stefan Betge und Daniel Kretzschmar. Damit haben wir den interventionellen Schwerpunkt auch im Vorstand verstärkt.

Die wichtigste Botschaft ist, dass unsere Ziffern für den AOP- Katalog über die SpiFa- Liste an das Bundesgesundheitsministerium abgegeben werden wird. Zeit für die Anpassungen der Praxen bleibt vermutlich leider noch lange, da die Umsetzung sicherlich nicht in diesem Jahr erfolgen wird.

Gute Nachrichten vom Haushaltsplan: dieser ist weiterhin straff organisiert und die Beiträge können stabil bleiben. Sie können dieses Jahr weiter bei den Kollegen und Kolleginnen Werbung machen: bei einem Eintritt in diesem Jahr wird nur der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben!

Wer bei hoffentlich schönstem Sonnenschein nach Berlin kommen möchte, es gibt eine gute Gelegenheit bei den Angiotagen in dieser Woche: https://www.angiologie-tage.de/ am Freitag bis Sonntag! Drei Tage buntes Programm aus der Angiologie, wir haben einen Stand vor Ort, der in den Pausen von Anwesenden besetzt wird.

Ich hoffe wir sehen uns da! Liebe Grüße, Ihre Alexandra Turowski

P.S. Wie immer geht das Protokoll der Mitgliederversammlung an alle per Mail.

Diskussionsrunde Berufsmonitoring SpiFa Fachärztetag 2023 – BVAD

SpiFa Fachärztetag 2023

Berufsmonitoring: Diskussion SpiFa- Fachärztetag

Unser „Nachwuchs“ muss gute Perspektiven nach dem Studium bekommen!

In der Podiumsdiskussion mit Frau Neumann- Grutzeck

(BDI) und Herr Schneider(SpiFa-Geschäftsführer) https://fachaerztetag.spifa.de/highlights/

Wir müssen unseren Nachwuchs fördern und gute Perspektiven bieten!

Newsletter Teil 1 SpiFa- Fachärztetag 16/17 März

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Donnerstag bis Freitag (16/17 März) fand in Berlin der SpiFa-Fachärztetag statt. Der Fachärztetag 2023 verzeichnete rund 500 Online-Teilnehmende sowie an die 150 BesucherInnen vor Ort.

Am Freitag war ich als Vertreterin unseres Verbandes für die Podiumsdiskussion „Berufsmonitoring- Perspektiven für das Medizinstudium und den Beruf als Ärztin oder Arzt“ eingeladen, für uns als BVAD erst das zweite Jahr als Mitglied im SpiFa-Verband. Hier habe ich einen spannenden Austausch mit den Zukunftswünschen der MedizinstudentInnen und unseren Erfahrungen in der Praxis erlebt. (Fotos folgen)

Der SpiFa-Fachärztetage ist geprägt von zahlreichen Diskussionen zwischen VertreterInnen aus der Fachärzteschaft und Stakeholdern aus dem Gesundheitswesen und geht um lang- und kurzfristige Belange des Gesundheitswesens.

Einführend hat SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich die Krisensituation des Gesundheitswesens zusammengefasst und formulierte die Forderung nicht nur der Fachärzteschaft nach einer Politik des Konsens und des gemeinsamen Handelns aller beteiligten Akteure. „Doch was erleben die Fachärztinnen und Fachärzte? Ein chaotisches Vorgehen, ein versuchtes Durchregieren und eine Gesundheitspolitik unter einer Führung, die auf dem ambulanten Auge blind ist,“ so Heinrich.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erläuterte in seiner Key-Note die geplanten Vorhaben. Aufhorchen ließ die Ankündigung der tatsächlichen Umsetzung der Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte und einer Perspektive darüber hinaus. Er bezeichnete die Fachärztinnen und Fachärzte als zentrale Säule der medizinischen Versorgung.

Themen u.a. ärztlich intersektorale Versorgung. Aber auch über die Zukunftsaussichten des freien Berufes Ärztin oder Arzt wurde diskutiert. Unter dem Titel „Niederlassen oder lieber lassen?“ ging es vor allem um die Chancen, die die Niederlassung für Fachärztinnen und Fachärzte auch heute noch bietet, ohne aber die Zweifel und zunehmende Skepsis außer Acht zu lassen.

Mit von der Partie auch dieses Mal: das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte. Diese hatten dieses Mal das Thema Private-Equity-Gesellschaften in der Medizin und etwaige Nebenwirkungen für die Weiterbildung, Anstellung und Niederlassung junger Ärztinnen und Ärzte im Fokus. Als offen und ehrlich wurde die Diskussion um Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren und das Spannungsfeld der Ärztinnen und Ärzte zwischen Kapitalinteressen und Therapiefreiheit aufgenommen.

Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit war am zweiten Tag geladen, es wurde deutlich, dass die Fachärztinnen und Fachärzte bereit und offen für die Digitalisierung sind, die Fortentwicklung allerdings nicht ohne partizipative Prozesse und ausgiebige Tests vor einem großen Rollout gelingen kann.

Im Mittelpunkt des zweiten Veranstaltungstages stand die gesundheitspolitische Runde, zu welcher Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag geladen waren und stand unter dem Motto „Quo Vadis Gesundheitspolitik?“ Es wurde erwartungsgemäß teils versprochen, teils gestritten… Der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Heinrich nahm die teilnehmenden DiskutantInnen beim Wort und machte deutlich, dass die Fachärzteschaft bei weiteren Vorhaben in der Gesundheitspolitik erwarte, dass sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses deutlicher positionierten und auch offen äußern.

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider: „Die Politik konnte die Anliegen und Perspektive der Fachärzteschaft deutlich vernehmen und wir erwarten, dass sie diese ernstnimmt und der hier entfachte Dialog auch konstruktiv und zielführend fortgeführt wird.“

Wie bereits im Vorfeld in den Ausschüssen, sind auch auf dem Fachärztetag und in der am Samstag abgehaltenen Mitgliederversammlung Themen für unsere nächsten Wochen bis Monate Berufsverbandsarbeit besprochen worden.

Damit es übersichtlicher wird, gibt es aber konkret hierzu einen Teil 2 des „Newsletters“.

Liebe Grüße, Ihre Alexandra Turowski

Newsletter Februar 2023 BVAD

Liebe Mitglieder!

Ich hoffe, alle sind gesund und munter aus den Winterferien zurück und der Karnevalanteil ist zumindest ab und zu noch ansprechbar😊

Ein paar Dinge sind aber eine kleine Nachricht wert.

Wir haben nun bereits den erwarteten „Ärger“ mit der Umsetzung der neuen Zuschläge und vor allem deren Organisation. Unsere Anfragen an die KV´en haben bisher noch keinen Erfolg gehabt, aber wir werden Bescheid geben, wenn es eine gute Nachricht gibt.

Besonders interessant ist hierzu die Reaktion der KV Brandenburg in einem Brief an ihre Mitglieder im Januar 2023:

„Generell gilt: Ausschließlich Haus- bzw. Kinderärzte sind verantwortlich und zuständig für die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung. Weder der Wunsch eines Facharztes noch eines Patienten, sondern allein die medizinische Notwendigkeit bestimmt, ob der Hausarzt eine Vermittlung selbst oder über sein Team vornimmt oder nicht.“

…“Daher ist es nicht zulässig, Patienten von einer Facharzt- in eine Hausarztpraxis zurückzuschicken, damit dort eine entsprechende Überweisung für einen Hausarztvermittlungsfall ausgestellt wird.

Ebenfalls ist es für Facharztpraxen unzulässig, eine eigene Terminvergabe abseits medizinischer Gründe zu verweigern und auf einen vermeintlichen Überweisungszwang hinzuweisen….“

Gleichzeitig wird aber angemerkt:

…“Seit dem 1. Januar 2023 kommt es bei einigen Fachgruppen aufgrund des Wegfalls der TSVG Neupatienten-Regelung leider zum Teil zu deutlichen Honorareinbußen. Die Kennzeichnung von hausarztindizierten, nicht aufschiebbaren Untersuchungen und Behandlungen sind ein probates Mittel, den akuten Handlungsbedarf zu dokumentieren und einer Bereinigung der Gesamtvergütung entgegenzuwirken.“

Und: „Bitte treffen Sie dazu am besten kollegial regionale Absprachen und Regelungen.“

Auch wenn diese Äußerungen der KV Brandenburg nicht richtig zusammenpassen, möchte ich unbedingt den letzten Satz unterstützen:

Machen Sie sich unbedingt mit Ihren üblichen Überweisern / Hausärzten in der Umgebung eine Regel aus, die diesen Bedarf an schnellen Terminen durch das Erreichen und Dokumentieren der Zuschläge auch widerspiegelt!

Bitte informieren Sie uns gerne, was für eine Reaktion Ihre KV zu den neuen Regelungen 2023 bereits gegeben hat, oder welche Anfragen gestellt wurden!

Mit den Überführungen der ambulanten Interventionen in den EBM haben wir noch einen Arbeitsweg vor uns, aber wir haben bereits unseren Katalog jetzt an KBV und den SpiFa eingereicht und uns für eine realistische und gerechtere Vergütung als bisher inklusive der neuen Hygienekostenziffern eingesetzt.

Kostensteigerung der Praxen durch Energiekrise und Inflation:

Es gibt folgenden Hinweis der Bundesregierung auf die Anfrage: „Darüber hinaus wird der Bund für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Für die Festlegung der Einzelheiten der Härtefallhilfen sind die Länder zuständig.“

Zum Ende möchte ich auf die veröffentlichten Honorarberichte der KV für das 2. und 3. Quartal 2021 hinweisen.  Sie informieren über die Honorarverteilung, die Gesamtvergütung, die Bereinigungssummen und das Honorar je Arzt und Abrechnungsgruppe im jeweiligen Quartal.

Die Berichte finden Sie ebenfalls auf folgender Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php

 

Ankündigung:

Im April planen wir unsere Mitgliederversammlung inklusive Vorstandswahl:  -voraussichtlich der 26.4.2023 ab 17:00 Uhr – als Zoom Meeting

 

Liebe Grüße aus Berlin,

Ihre Alexandra Turowski