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Liebe Mitglieder!

Ich möchte Ihnen heute ein kleines Update zu den aktuellen Themen geben.

Wir kämpfen weiter um die Aufnahme unseres Fachbereiches in der QS- Richtlinie für die ambulante Abrechnung der Kathetereingriffe: Hier gab es schon viel Austausch, aber noch scheint die GKV zu blocken, hier wird noch von einer „Überprüfung“ unsere Forderung intern gesprochen. Wir haben aber alle für dieses Thema sensibilisiert und eine schnelle Ambulantisierung geht aus meiner Sicht auch gar nicht ohne diese Änderung. Ende des Jahres sollte von der GKV ein Vorschlag an die KV eingereicht werden.

Thema Hybrid- DRG und der hierzu lautende Referentenentwurf: Hier haben wir letzte Woche eine Stellungnahme auch an das Ministerium gesandt.  Anbei ein wichtiger Auszug aus unserer Stellungnahme, die Daniel Kretzschmar mit der Arbeitsgruppe Interventionen zusammengestellt hat:

„So ist die Höhe der Vergütung der Hybrid-DRG für Vertragsärzte nicht attraktiv. Die Höhe der Sachkosten ist Teil der Fallpauschale. Die hohen Listenpreise der Materialien (wie z.B. Ballone, Stents, Punktionsverschlusssysteme) der Niedergelassenen stehen in Diskrepanz zu den Preisen der Einkaufsgemeinschaften der Kliniken. Wir möchten diesbezüglich drei Lösungsansätze vorschlagen:

1) Die Sachkosten werden weiterhin gesondert abgerechnet. Dies entspricht dem bisher üblichen ambulanten Vorgehen der Trennung von Leistung und Material.

2) Die unterschiedliche Abrechnungs- und Belieferungssituation im ambulanten und stationären Bereich muss in der Mischkalkulation Berücksichtigung finden. Die Einkaufspreise der Klinikkonzerne dürfen keinesfalls einer Mischkalkulation der ambulanten Leistung alleinig zugrunde gelegt werden. Wir fordern eine höhere Pauschale, welche die Materialkosten abdeckt.

3) Die Niedergelassenen schließen sich einer Einkaufsgemeinschaft an und beschaffen die Materialien zu günstigeren Preisen.

Ein zusätzliches wichtiges Thema für die interventionelle Angiologie, welches bisher keine Berücksichtigung fand, sind die Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sowie Zusatzentgelte (wie z.B. für die Aortenstents und gecoverte Stentprothesen-Viabahn). Diese müssen zwingend über die Hybrid-DRG zugänglich gemacht werden.

Die Kosten für die pflegerische Betreuung der Patienten finden im aktuellen Referentenentwurf ebenfalls keine Berücksichtigung. Da diese bislang aus der Klinik-DRG herausgenommen wurde, schlagen wir vor, dass dies im Referentenentwurf überarbeitet und gesondert vergütet wird.“

Weiterhin sind wir nun dabei auch Impulse für angiologische Prävention einzubringen. Hier besteht eine Chance, auch für unsere Fachrichtungen wichtige Themenfelder voranzubringen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Herbstzeit und liebe Grüße aus Berlin, Ihre Alexandra Turowski

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