Urteil zugunsten der ambulanten Katheterinterventionen durch Angiologin Dr. Brigitte Heilmeier!

Liebe Mitglieder,

durch das rechtskräftige Urteil des bayrischen Landessozialgerichtes, können nun auch viele KollegInnen in ähnlichen Situationen hoffen. Das Ziel von Brigitte Heilmeier war es, die Abrechnungsgenehmigung trotz geltender Qualitätssicherungsrichtlinien nur für FA- RadiologInnen, auch für ihre ambulanten Interventionen als Angiologin bei der KV zu erreichen. Nun endlich wurde ihre Berechtigung gerichtlich bestätigt!

Wörtlich heißt es in der Begründung des Gerichtes:

Ein Ausschluss der Internisten und Angiologen von der Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Katheterangiografien und therapeutischen Eingriffen stellt sich somit als gegen Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz verstoßend da. 

Da das große und umfassende Fachgebiet der Inneren Medizin sich nach der bayerischen Weiterbildungsordnung in mehrere Facharztkompetenzen unterteilt, erscheint es grundrechtlich geboten, hinsichtlich der Bestimmung des Kernbereichs auf die Kompetenzen des Facharztes Internist und Angiologe und nicht auf das breite Gebiet der Inneren Medizin abzustellen. 

Damit können wir uns auch in anderen Ländern nun endlich auf ein rechtskräftiges Urteil hierzu berufen!

Vielen Dank an Stefan Betge für die Zusendung des Urteils. Wir können uns gern über dieses und weitere Themen in Leipzig persönlich austauschen, ich freue mich!

Liebe Grüße, Ihre Alexandra Turowski

 

Der Berufsverband auf der DGA – Tagung in Leipzig

Liebe Mitglieder,

unsere offizielle Sitzung mit der Kommission Gefäßmedizin in der Niederlassung heißt: „Die angiologische Praxis – Aspekte außerhalb des Alltäglichen“ und findet am Samstag 20.09., 10:00 – 11:30 Uhr im  Telemann Saal statt. 

Wir suchen noch nach einer guten Möglichkeit uns zu einem gemeinsamen Austausch ungezwungen untereinander zu treffen. Hierbei sind der Donnerstag nach der Mitgliederversammlung Abends in einem Restaurant (hat jemand einen guten Vorschlag?) oder in einer Pause in einem Zimmer der Geschäftsstelle DGA unsere beiden Überlegungen.

Gern würden wir Eure /Ihre Präferenzen berücksichtigen! Gern als Reaktion auf diesen Beitrag oder auch persönlich an mich. 

Weitere aktuellen Meldungen folgen eventuell noch vor der DGA, aber auf jeden Fall dort bei der Sitzung am Samstag.

 

Liebe Grüße aus Berlin und ich freu mich auf Leipzig, Eure/Ihre Alexandra Turowski

Untersuchung der aktuellen Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten mit PAVK sowie die Entwicklung eines eigenständigen DMP zur Optimierung der ambulanten Versorgung.

Liebe Mitglieder, wie bereits berichtet, hat Frau Dr. Julia Meier untersucht, ob ein eigenständiges DMP- Programm für PAVK- PatientInnen sinnvoll ist. Die Ergebnisse zeigen, dass ein eigenständiges DMP für PAVK zur Optimierung der ambulanten Versorgung sinnvoll sein kann.

Daher freue ich mich, dass wir Ihre Daten nun im verlinkten Artikel vorstellen können!

Unsere Bemühungen zur Entwicklung eines DMP- PAVK gehen nun auch über lokale Möglichkeiten z.B. im Rahmen eines Selektivertrages mit den Kassen.

Hierfür können Sie auch gern mit Ihrer KV Kontakt aufnehmen, ob ein Interesse zur Unterstützung bei solchen Programmen besteht. 

Liebe Grüße aus Berlin, und noch einen schönen Sommer, wünscht  Ihre Alexandra Turowski

https://doi.org/10.1007/s00772-025-01184-2

DMP- PAVK aktuell – bitte Umfrage ausfüllen!

Liebe Mitglieder!

Wir haben ja bereits in der Mitgliederversammlung im Juni berichtet, dass wir leider nicht in das DMP- KHK für dieses Jahr mit der PAVK aufgenommen wurden. Wir haben aber beschlossen, unsere Bemühungen weiter zu verstärken.

Frau Dr. Julia Meier hat viele Daten für eine auch kostenmäßig überzeugende Aufnahme unserer PatientInnen mit PAVK in ein strukturiertes Programm gesammelt und steht uns zur Seite. Gemeinsam mit den GefässchirurgInnen, aber auch den phlebologischen Gefässmedizinern, wollen wir eine Aktionsgruppe  DMP- PAVK facharztgruppenübergreifend bilden und sind bereits in 2 Meetings zusammen gekommen.

Hierfür brauchen wir viel Unterstützung, daher hat Frau Dr. Meier auch eine Umfrage erstellt, die ein „Meinungsbild“ für ein DMP- PAVK herstellen könnte. 

Ich bitte Sie daher sehr, sich kurz die Zeit für die Umfrage zu nehmen und auch gern Kollegen und Kolleginnen weiterzuleiten!

Bitte hier klicken:     Umfrage_pAVK

Liebe Grüße aus Berlin, 

Ihre Alexandra Turowski 

Newsletter Mai 2025: Stand Hybrid- DRG´s Angiologische Eingriffe

Liebe Mitglieder!

Wie bereits berichtet, gibt es weiterhin Bemühungen um die Abbildung der Gefässinterventionen angiologisch im Hybrid- DRG-System. Daher möchte ich über den derzeitigen Stand berichten.

Die dreiseitigen Verhandlungen für den Leistungskatalog 2026 konnten nicht bis zum 31. März abgeschlossen werden, sodass eine Entscheidung durch den ergEBA erfolgt.

Vorbereitend haben wir mit der KBV unsere Vorgaben besprochen und diese hat wiederum mit dem GKV-Spitzenverband einen Beschlussentwurf vorgelegt und sich auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt.

Leistungskatalog 2026: Für das kommende Jahr wird der bestehende Hybrid-DRG-Leistungskatalog um etwa 100 OPS-Kodes ergänzt. Leistungsbereiche wurden nicht explizit definiert. Die Leistungen lassen sich aber wie folgt zusammenfassen:

› Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen

› Elektrophysiologische Untersuchungen am Herz inklusive ablativer Maßnahmen

› Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren

› Einfache, laparoskopische Cholezystektomie

› Laparoskopische Appendektomie

› Hernienchirurgie

Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen

› Frakturrepositionen

Für uns interessant sind natürlich die Interventionelle Gefäßeingriffe, hier hat die KV nun formuliert: Damit interventionelle Gefäßeingriffe ab dem 1. Januar 2026 auch von Vertragsärzten für Gefäßchirurgie sowie von Vertragsärzten für Angiologie durchgeführt werden können, müssen die Partner des Bundesmantelvertrages bis zum 30. Juni 2025 eine Regelung im Rahmen der Qualitätssicherung getroffen haben. Dies wurde als Bedingung für die Aufnahme des Leistungsbereichs im Beschluss formuliert.

Das entspricht unseren Vorgaben und muss nun noch durch InEK und InBA bestätigt werden. Start wäre dann ab dem 1. Januar 2026.

 

Liebe Grüße aus Berlin,

Ihre Alexandra Turowski

Newsletter März 2025

Liebe Mitglieder, nachdem die Wahl unseren Jahresanfang überschattet hat, geht es nun Schlag auf Schlag…

Unsere Mitglieder in Niedersachsen haben sich plötzlich nicht mehr in den AOK- Verträgen der endoluminalen Verfahren wiedergefunden, während die Chirurgen allerdings weiterhin hier abgebildet sind.

Dieser Vorfall und das neue Positionspapier der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ der Koalitionsverhandlungen, zeigt, wie wichtig eine starke Vertretung unserer Fachgruppe ist.

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Koalitionsplaene-So-wollen-Union-und-SPD-das-Gesundheitswesen-umkrempeln-457469.html?utm_term=2025-03-26&utm_source=2025-03-26-AEZ_NL_EILMELDUNG&utm_medium=email&tid=TIDP3806004X84819AF8717D4A6CBF8D816B63AD0EA4YI4&utm_campaign=AEZ_NL_EILMELDUNG

In dem Papier wird sich klar zu einen „Primärarztsystem“ bekannt, der uns als Fachärzte und Fachärztinnen benachteiligen könnte! Wir brauchen daher unbedingt eine klare Aussage, dass wir ebenfalls täglich primär chronisch kranke PatientInnen versorgen, insbesondere die PAVK- PatientInnen.

Wenn wir hier analog zu den HausärztInnen entbudgetiert werden, können ebenfalls viele weitere unnötige Arztkontakte vermieden werden, wenn wir AngiologInnen die HauptbehandlerInner/ PrimärärztInnen sind.

Auch könnten uns hier spezielle Facharztverträge analog zu den HzV- Verträgen helfen.

Noch einige Informationen, aktuell:

Wir haben vom GBA gehört, dass unsere Forderung nach Einbindung der PAVK in das DMP- KHK angekommen ist und dieses Jahr darüber beraten wird!

Das wäre eine ganz wichtige Richtungsänderung für uns, auch hinsichtlich der Koalitionsrichtung „Primärarztsystem“, wenn wir dann als DMP- ÄrztInnen bewiesenermaßen chronisch kranke PatientInnen regelhaft sehen.

Hinsichtlich der länderspezifischen Probleme haben wir nun ein „Gefässboard“ ins Leben gerufen, dass sich aus Gefässchirurgen, Dermatologen, Phlebologen, Lymphologen und RadiologenvertreterInnen zusammensetzt, um auch schneller zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Das erste Treffen fand letzte Woche „virtuell“ statt.

Der SpiFa Fachärztetag vergangene Woche hat eine wichtige Stellung, auch für eine gemeinsame Absprache hinsichtlich der Aufstellung insbesondere der nun wieder vermehrten Bevorzugung der hausärztlichen Kollegen und Kolleginnen. Auch haben wir hier gemeinsame Probleme besprochen, wie die neue Musterweiterbildungsordnung und die Probleme mit der Rückforderung der Aortenscreening- Leistungen durch die Kassen.

Vorbereitung Mitgliederversammlung 2025:

Hier möchten wir Ihnen wieder eine Online- Sitzung anbieten, den Termin geben wir rechtzeitig bekannt!

Gleichzeitig planen wir auch wieder eine Versammlung auf der DGA im Herbst in Leipzig.

Liebe Grüsse aus Berlin,

Ihre Alexandra Turowski

 

Zweitmeinungsverfahren Carotis- OP

Zweitmeinungsverfahren jetzt auch vor Carotisstenose-Eingriffen möglich

GKV-Versicherte haben ab Herbst auch vor Carotisstenose-Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert seine entsprechende Richtlinie.

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Zweitmeinungsverfahren-jetzt-auch-vor-Karotisstenose-Eingriffen-moeglich-457346.html

 

Vorteile für die Ärztinnen und Ärzte:

  • extrabudgetär, 1x pro Quartal, keine Mengenbegrenzung.

Aber: Genehmigung muss beantragt werden.

Ob es sich lohnt?

Weitere Informationen über die KV- Seite, ich hab einen Ausschnitt angefügt.

Liebe Grüße,

Alexandra Turowski

 

https://www.kbv.de/html/themen_38546.php

Für die Aufklärung und Beratung zum Zweitmeinungsverfahren können indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 einmal im Krankheitsfall (vier Quartale) abrechnen. Sie ist mit 75 Punkten bewertet. Die Leistung beinhaltet auch die Zusammenstellung der Befundunterlagen. Die GOP wird in die Präambel des jeweiligen Fachkapitels im EBM aufgenommen – abhängig von den Eingriffen, für die der G-BA das Zweitmeinungsverfahren vorsieht.

Extrabudgetäre Vergütung: Die Vergütung der GOP 01645 erfolgt ab dem Inkrafttreten des jeweiligen Zweitmeinungsverfahrens befristet für drei Jahre extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung.

Kennzeichnung: Die Leistung muss bei der Abrechnung nach bundeseinheitlicher Vorgabe eingriffsspezifisch gekennzeichnet werden.

Ärztinnen oder Ärzte, die eine Zweitmeinung abgeben wollen, brauchen eine Genehmigung der KV. Grundsätzlich können sowohl Vertragsärzte, Krankenhausärzte als auch Privatärzte eine Genehmigung erhalten. Krankenhaus- und Privatärzte benötigen zusätzlich eine Ermächtigung.

Für die Genehmigung müssen Ärztinnen und Ärzte bestimmte Voraussetzungen nachweisen, die der G-BA in seiner Richtlinie vorgegeben hat. Dazu zählen die Anerkennung einer Facharztbezeichnung in dem für den jeweiligen Eingriff festgelegten Fachgebiet und eine mindestens fünfjährige ganztägige oder vom Umfang her entsprechende Teilzeittätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung. Ferner müssen Ärztinnen und Ärzte nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtungen nachkommen und über eine Weiterbildungsermächtigung der Landesärztekammer oder eine akademische Lehrbefugnis verfügen.

Näheres zur Genehmigung regeln die KVen. Der G-BA kann weitere eingriffsspezifische Anforderungen im Besonderen Teil der Richtlinie festlegen.

Weihnachtsgruß und Ausblick auf das kommende Jahr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage und des bevorstehenden Jahreswechsels möchte ich mich herzlich bei Euch/Ihnen für die engagierte Mitarbeit und/oder Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken! Auch wenn nicht jede*r von Euch/Ihnen aktiv in den Gremien mitarbeitet, ist Eure Mitgliedschaft für uns von unschätzbarem Wert.

Das Jahr 2024 war für unseren Berufsverband wieder von intensiver Arbeit geprägt. Wir konnten viele wichtige Gremiensitzungen abhalten und uns mit Entscheidungsträgern austauschen, um die Belange der Angiologie weiter voranzubringen. Besonders hervorzuheben sind die erfolgreichen Diskussionen rund um die Änderungen in den Qualitätssicherungsrichtlinien und die Bemühungen um eine verbesserte Abbildung unserer Leistungen im EBM.

Trotz einiger Herausforderungen konnten wir viele Themen weiter vorantreiben, auch wenn wir noch nicht alle Ziele erreicht haben. So sind wir beispielsweise in Bezug auf die Neuausformulierung der GOÄ-Punkte weiterhin in der Warteschleife, aber trotzdem gut informiert und aufgestellt für die anstehenden Entscheidungen im nächsten Jahr.

Auch in anderen Bereichen, wie den verschiedenen neuen Gesetzentwürfen, die nun teilweise auf Eis liegen durch die Neubildung der Bundesregierung, bleibt einiges unklar. Wir werden jedoch unsere Positionen klar formulieren und weiterhin als starke Stimme für die Angiologie eintreten – unabhängig davon, welche Regierung für uns zuständig sein wird.

Im Bereich der Hygieneleistungen konnten wir immerhin einen kleinen Erfolg verbuchen: die Einführung von Sonderzuschlägen. Leider konnte unsere ursprüngliche Vorstellung zur vollumfänglichen Finanzierung  jedoch nicht umgesetzt werden.

Auch die Aussetzung der Neupatientenregelung hat dazu geführt, dass unser Kassenarzthonorar weiterhin stagniert – und das bei steigenden Kosten, insbesondere für Gehälter und Energie.

Trotz dieser Herausforderungen bin ich zuversichtlich, dass unsere Arbeit auch im kommenden Jahr weiterhin von großer Bedeutung ist. Im nächsten Jahr werden wir insbesondere die Weiterbildung im ambulanten Bereich in den Fokus nehmen. Hier haben wir durch die Zusammenarbeit mit dem BDI einen verlässlichen Partner gewonnen, um die angiologische Fachdisziplin weiter zu stärken.

Ein weiteres Thema, das uns weiterhin beschäftigt, ist das DMP PAVK. Hier stehen uns derzeit noch keine konkreten Informationen zur Verfügung, aber wir arbeiten intensiv daran, mehr zu erfahren. In der Zwischenzeit haben wir die Zusammenarbeit mit den Gefäßchirurgen weiter intensiviert, was sich als sehr vielversprechend erweist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dankbar für Eure/Ihre Unterstützung und freue mich auf ein weiteres erfolgreiches Jahr der Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir unsere Fachdisziplin weiter stärken und für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet sein.

Ich wünsche Euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Mit herzlichen Grüßen aus Berlin,

Eure/Ihre Alexandra Turowski

Nachtrag DGA Leipzig 2024

Liebe Mitglieder!

Ich habe mich sehr gefreut, dass wir uns zum großen Teil in Leipzig treffen konnten! Vielen Dank für die tolle Atmosphäre und den großen Zuspruch für unsere Arbeit.

Wer nicht dabei sein konnte, die Sitzung am Donnerstag war gut besucht, wir haben u.a. die aktuellen Schritte in der Entwicklung der Hybrid- DRG´s und des EBM für die interventionellen Verfahren vorgestellt, hierzu ist 2025 dann endlich Genaueres zu erwarten. Viele Fragen bestehen noch bei der Sachkostenerstattung, hier müssen wir aufpassen, damit es nicht unwirtschaftlich für die Ambulanz wird.

Unsere Hoffnung besteht weiterhin in der Erschaffung eines DMP- PAVK, berichtet haben wir darüber in der gemeinsamen Sitzung mit der „Sektion Niedergelassene AngiologInnen“ am Freitag, aktuell haben wir den Antrag in die Aufnahme in das DMP-KHK gestellt, da wir sehr vergleichbare Ziele und Behandlungspfade haben. Auch in die Prävention könnte die Messung des ABI eine frühere Risikoeinschätzung unserer PatientInnen bringen, hier haben wir eine Stellungnahme an das Gesundheitsministerium gesendet.

In der lebhaften Diskussion anschließend, haben die meisten Teilnehmer die Wichtigkeit für die Angiologie in diesen Themenfeldern betont. Ich habe ein sehr großes Gemeinschaftsgefühl unter allen TeilnehmerInnen wahrgenommen und wieder viel Energie für die Erreichung unsere Ziele getankt!

Ich hoffe wir sehen uns bald alle wieder, auch werden wir wieder mehr Zoom- Meetings anbieten zum gemeinsamen Austausch auch zwischendurch, bitte auf die Einladungen achten.

Bleiben Sie gesund, liebe Grüße aus Berlin,

Ihre/Eure Alexandra Turowski

August: kein Sommerloch in der Gesetzgebung (leider)

Liebe Mitglieder!

Es sind endlich Sommerferien!

Trotzdem gibt es leider ein paar unangenehme Punkte der Politik, die uns erwarten:

Eine Falle im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist den DiabetologInnen aufgefallen: eine Umstellung von Quartalspauschalen auf Jahrespauschalen könnten auch unsere „Chronikerpauschalen“ gefährden. Die Pauschalen für die Versorgung von chronisch erkrankten Menschen sollen an bestimmte Kriterien geknüpft und gestaffelt ausgezahlt werden. Dazu gehört, dass die Pauschale je Patient nur von einer Praxis abgerechnet werden kann. Mit einer Petition wollen die Internisten eine aus ihrer Sicht versorgungsgefährdende Regelung verhindern.

Es gibt weiterhin Bedenken hinsichtlich der Interpretation eines Beschlusses vom Ärztetag zum Thema Finanzierung der Fortbildung: die Finanzierung von Kongressen durch Sponsorenleistungen wird in Frage gestellt, was zu Problemen bei der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen führen könnte. Hier liegt ja auch eine nicht unwesentliche Finanzierung der DGA über unseren Jahreskongress vor, vor, die sicherlich von dem Beschluss sehr entsetzt sein wird.  Es wird vorgeschlagen, eine gemeinsame Stellungnahme der Berufsverbände auszuarbeiten, um die Bedeutung der Fortbildungsveranstaltungen zu unterstreichen und Unterstützung für die Verbände zu sichern.

Natürlich sind noch viele weitere Punkt für uns relevant, die wir auf der DGA im September miteinander besprechen müssen!

Ich wünsche gute Erholung und freue mich auf ein Wiedersehen auf der DGA in Leipzig!

Liebe Grüße aus Berlin,

Alexandra Turowski