Hybrid-DRG: Postinterventionelle Nachsorge in der Praxis – Wie gehen Sie damit um?
Liebe Mitglieder!
Im Rahmen der Ambulantisierung nach §115f SGB V (Hybrid-DRG) erreichen zunehmend Praxen Anfragen von Krankenhäusern, Patient:innen nach katheterinterventionellen oder anderen Hybrid-DRG-Eingriffen am Folgetag postoperativ in der Praxis zu kontrollieren.
In der Regel geht es um:
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Inspektion der Einstichstelle / Wundkontrolle
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ggf. ergänzende Sonographie
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Kennzeichnung mittels GOP 88110
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Abrechnung der postoperativen Leistung nach EBM
In unserer Region wird dies teilweise als reine visuelle Kontrolle am Folgetag beschrieben. Gleichzeitig stellen sich mehrere Fragen:
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Wie ist die konkrete Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern geregelt?
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Erfolgt die Nachsorge auf Überweisung?
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Welche postoperativen GOP werden angesetzt?
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Erfolgt eine extrabudgetäre Vergütung?
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Wie wird der tatsächliche Aufwand (Dokumentation, Terminstruktur, ggf. Duplex) berücksichtigt?
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Wird die Verantwortung zwischen Operateur und nachbehandelnder Praxis klar geregelt?
Da sich unter unseren Mitgliedern sowohl niedergelassene Kolleg:innen als auch in Kliniken tätige Ärzt:innen aus verschiedenen Bundesländern befinden, würden wir uns sehr über Ihre Erfahrungen und Einschätzungen freuen.
Insbesondere interessiert:
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Wie wird die postoperative Hybrid-DRG-Nachsorge in Ihrer Region gehandhabt?
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Gibt es klare Empfehlungen oder Rundschreiben Ihrer KV?
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Wird die Leistung als organisatorisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig erlebt?
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Gibt es bereits etablierte Kooperationsmodelle zwischen Klinik und Praxis?
Gern sammeln wir die Rückmeldungen anonymisiert und bereiten sie für eine weitere Diskussion innerhalb des Berufsverbandes auf.
Auch gibt es die Möglichkeit gleich hier auf den Beitrag zu antworten und eine Diskussion zu führen.
Anonym oder nicht, gern Rückmeldungen an: info@berufsverbandangiologie.de
Einen schönen Märzbeginn wünscht Ihnen Ihre Alexandra Turowski!

Liebe Mitglieder!