Diskussionsrunde Berufsmonitoring SpiFa Fachärztetag 2023 – BVAD

SpiFa Fachärztetag 2023

Berufsmonitoring: Diskussion SpiFa- Fachärztetag

Unser „Nachwuchs“ muss gute Perspektiven nach dem Studium bekommen!

In der Podiumsdiskussion mit Frau Neumann- Grutzeck

(BDI) und Herr Schneider(SpiFa-Geschäftsführer) https://fachaerztetag.spifa.de/highlights/

Wir müssen unseren Nachwuchs fördern und gute Perspektiven bieten!

Newsletter Teil 1 SpiFa- Fachärztetag 16/17 März

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Donnerstag bis Freitag (16/17 März) fand in Berlin der SpiFa-Fachärztetag statt. Der Fachärztetag 2023 verzeichnete rund 500 Online-Teilnehmende sowie an die 150 BesucherInnen vor Ort.

Am Freitag war ich als Vertreterin unseres Verbandes für die Podiumsdiskussion „Berufsmonitoring- Perspektiven für das Medizinstudium und den Beruf als Ärztin oder Arzt“ eingeladen, für uns als BVAD erst das zweite Jahr als Mitglied im SpiFa-Verband. Hier habe ich einen spannenden Austausch mit den Zukunftswünschen der MedizinstudentInnen und unseren Erfahrungen in der Praxis erlebt. (Fotos folgen)

Der SpiFa-Fachärztetage ist geprägt von zahlreichen Diskussionen zwischen VertreterInnen aus der Fachärzteschaft und Stakeholdern aus dem Gesundheitswesen und geht um lang- und kurzfristige Belange des Gesundheitswesens.

Einführend hat SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich die Krisensituation des Gesundheitswesens zusammengefasst und formulierte die Forderung nicht nur der Fachärzteschaft nach einer Politik des Konsens und des gemeinsamen Handelns aller beteiligten Akteure. „Doch was erleben die Fachärztinnen und Fachärzte? Ein chaotisches Vorgehen, ein versuchtes Durchregieren und eine Gesundheitspolitik unter einer Führung, die auf dem ambulanten Auge blind ist,“ so Heinrich.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erläuterte in seiner Key-Note die geplanten Vorhaben. Aufhorchen ließ die Ankündigung der tatsächlichen Umsetzung der Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte und einer Perspektive darüber hinaus. Er bezeichnete die Fachärztinnen und Fachärzte als zentrale Säule der medizinischen Versorgung.

Themen u.a. ärztlich intersektorale Versorgung. Aber auch über die Zukunftsaussichten des freien Berufes Ärztin oder Arzt wurde diskutiert. Unter dem Titel „Niederlassen oder lieber lassen?“ ging es vor allem um die Chancen, die die Niederlassung für Fachärztinnen und Fachärzte auch heute noch bietet, ohne aber die Zweifel und zunehmende Skepsis außer Acht zu lassen.

Mit von der Partie auch dieses Mal: das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte. Diese hatten dieses Mal das Thema Private-Equity-Gesellschaften in der Medizin und etwaige Nebenwirkungen für die Weiterbildung, Anstellung und Niederlassung junger Ärztinnen und Ärzte im Fokus. Als offen und ehrlich wurde die Diskussion um Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren und das Spannungsfeld der Ärztinnen und Ärzte zwischen Kapitalinteressen und Therapiefreiheit aufgenommen.

Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit war am zweiten Tag geladen, es wurde deutlich, dass die Fachärztinnen und Fachärzte bereit und offen für die Digitalisierung sind, die Fortentwicklung allerdings nicht ohne partizipative Prozesse und ausgiebige Tests vor einem großen Rollout gelingen kann.

Im Mittelpunkt des zweiten Veranstaltungstages stand die gesundheitspolitische Runde, zu welcher Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag geladen waren und stand unter dem Motto „Quo Vadis Gesundheitspolitik?“ Es wurde erwartungsgemäß teils versprochen, teils gestritten… Der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Heinrich nahm die teilnehmenden DiskutantInnen beim Wort und machte deutlich, dass die Fachärzteschaft bei weiteren Vorhaben in der Gesundheitspolitik erwarte, dass sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses deutlicher positionierten und auch offen äußern.

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider: „Die Politik konnte die Anliegen und Perspektive der Fachärzteschaft deutlich vernehmen und wir erwarten, dass sie diese ernstnimmt und der hier entfachte Dialog auch konstruktiv und zielführend fortgeführt wird.“

Wie bereits im Vorfeld in den Ausschüssen, sind auch auf dem Fachärztetag und in der am Samstag abgehaltenen Mitgliederversammlung Themen für unsere nächsten Wochen bis Monate Berufsverbandsarbeit besprochen worden.

Damit es übersichtlicher wird, gibt es aber konkret hierzu einen Teil 2 des „Newsletters“.

Liebe Grüße, Ihre Alexandra Turowski

Newsletter Februar 2023 BVAD

Liebe Mitglieder!

Ich hoffe, alle sind gesund und munter aus den Winterferien zurück und der Karnevalanteil ist zumindest ab und zu noch ansprechbar😊

Ein paar Dinge sind aber eine kleine Nachricht wert.

Wir haben nun bereits den erwarteten „Ärger“ mit der Umsetzung der neuen Zuschläge und vor allem deren Organisation. Unsere Anfragen an die KV´en haben bisher noch keinen Erfolg gehabt, aber wir werden Bescheid geben, wenn es eine gute Nachricht gibt.

Besonders interessant ist hierzu die Reaktion der KV Brandenburg in einem Brief an ihre Mitglieder im Januar 2023:

„Generell gilt: Ausschließlich Haus- bzw. Kinderärzte sind verantwortlich und zuständig für die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung. Weder der Wunsch eines Facharztes noch eines Patienten, sondern allein die medizinische Notwendigkeit bestimmt, ob der Hausarzt eine Vermittlung selbst oder über sein Team vornimmt oder nicht.“

…“Daher ist es nicht zulässig, Patienten von einer Facharzt- in eine Hausarztpraxis zurückzuschicken, damit dort eine entsprechende Überweisung für einen Hausarztvermittlungsfall ausgestellt wird.

Ebenfalls ist es für Facharztpraxen unzulässig, eine eigene Terminvergabe abseits medizinischer Gründe zu verweigern und auf einen vermeintlichen Überweisungszwang hinzuweisen….“

Gleichzeitig wird aber angemerkt:

…“Seit dem 1. Januar 2023 kommt es bei einigen Fachgruppen aufgrund des Wegfalls der TSVG Neupatienten-Regelung leider zum Teil zu deutlichen Honorareinbußen. Die Kennzeichnung von hausarztindizierten, nicht aufschiebbaren Untersuchungen und Behandlungen sind ein probates Mittel, den akuten Handlungsbedarf zu dokumentieren und einer Bereinigung der Gesamtvergütung entgegenzuwirken.“

Und: „Bitte treffen Sie dazu am besten kollegial regionale Absprachen und Regelungen.“

Auch wenn diese Äußerungen der KV Brandenburg nicht richtig zusammenpassen, möchte ich unbedingt den letzten Satz unterstützen:

Machen Sie sich unbedingt mit Ihren üblichen Überweisern / Hausärzten in der Umgebung eine Regel aus, die diesen Bedarf an schnellen Terminen durch das Erreichen und Dokumentieren der Zuschläge auch widerspiegelt!

Bitte informieren Sie uns gerne, was für eine Reaktion Ihre KV zu den neuen Regelungen 2023 bereits gegeben hat, oder welche Anfragen gestellt wurden!

Mit den Überführungen der ambulanten Interventionen in den EBM haben wir noch einen Arbeitsweg vor uns, aber wir haben bereits unseren Katalog jetzt an KBV und den SpiFa eingereicht und uns für eine realistische und gerechtere Vergütung als bisher inklusive der neuen Hygienekostenziffern eingesetzt.

Kostensteigerung der Praxen durch Energiekrise und Inflation:

Es gibt folgenden Hinweis der Bundesregierung auf die Anfrage: „Darüber hinaus wird der Bund für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Für die Festlegung der Einzelheiten der Härtefallhilfen sind die Länder zuständig.“

Zum Ende möchte ich auf die veröffentlichten Honorarberichte der KV für das 2. und 3. Quartal 2021 hinweisen.  Sie informieren über die Honorarverteilung, die Gesamtvergütung, die Bereinigungssummen und das Honorar je Arzt und Abrechnungsgruppe im jeweiligen Quartal.

Die Berichte finden Sie ebenfalls auf folgender Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php

 

Ankündigung:

Im April planen wir unsere Mitgliederversammlung inklusive Vorstandswahl:  -voraussichtlich der 26.4.2023 ab 17:00 Uhr – als Zoom Meeting

 

Liebe Grüße aus Berlin,

Ihre Alexandra Turowski

Die Probleme mit den neuen TSS- Fälle – Vorschläge der Codierungen

Liebe Mitglieder,

wir haben in Weimar bereits eine Diskussion geführt, wie wir die Zuschläge für unsere Akutfälle erreichen können.

Wir haben hier zwei große Probleme:

  1. Unsere Akutthrombosefälle sind überwiegend in der Realität nicht in das „Überweisungssystem“ eingebunden, erst recht nicht rufen diese bei der Terminservicestelle an.
  2. Ist die Zifferneingabe der Länder und der Software noch nicht angepasst.

Um unsere Abrechnung darauf einzustellen, dass auch wir die uns zustehenden Zuschläge erhalten, aber die Patienten trotzdem nicht durch komplizierte Wege vor der Behandlung gefährden, ist unser Ziel.

Hierzu hat Matthias Erbe eine Idee entwickelt, die er auch an die Entscheidungsträger heran tragen wird. Diese möchten wir zur Diskussion vorstellen und bei positiver Aufnahme auch in allen Bundesländern etablieren. Bitte wie immer vertraulich behandeln.

Es muss eine Lösung gefunden werden! 

Auszug aus dem Anschreiben:

„Seit 1.1.2023 besteht eine Neuregelung der Terminvermittlung durch TSS Service Stelle oder durch Hausarztpraxis. Ziel soll ein Anreiz sein, Patienten mit dringlichen medizinischen Beschwerden möglich schnell dem entsprechenden Facharzt zur weiteren Diagnostik und Therapie zuzuführen.

Als Anreiz sind Zuschläge und Vermittlung durch Terminservicestellen durch das BMG gewünscht.

Leider ist dies im Falle eines Thromboseausschlusses, der in der Regel noch am gleichen ( oder spätestens am Folgetag nach Symptombeginn) erfolgen sollte, so nicht realisierbar.

Die Versorgung eines Patienten mit einem Thromboseverdacht ist ein TSS Akutfall, somit mit 200% Aufschlag der Versicherten-. Grund – oder Konsiliarpauschale vergütet.

Patienten die noch keinen Arztkontakt hatten und sich mit den typischen Zeichen einer z.B. tiefen Beinvenenthrombose unter der 116 117 melden, werden gebeten sich zum Hausarzt zu begeben oder in eine medizinische Notaufnahme einer Klinik, da eine Thrombose ja ein Notfall mit lebensbedrohlichen Konsequenzen sei.

Auf den Hinweis von Patienten, dass sie in der Vergangenheit eine Thrombose hatten und dies vom Angiologen behandelt worden sei folgt der Hinweis sich umgehend dort vorzustellen.

KEINER der Patienten wurde in der Vergangenheit ein Vermittlungscode von der TSS Servicestellen erstellt.

Der Umweg über den Hausarzt bei einem z.B. Thromboseverdacht ist die Gefahr einer Lungenembolie erhöht. Der Patient sollte auch nicht auf den nächsten „freien“ Slot der Terminservicestelle warten, die bei wenigen Angiologen auch entsprechend spät ist.

In der Realität kommen die Akut-Patienten entweder direkt zum Facharzt/Fachärztin oder gehen früh zum Hausarzt, der sie dann sofort zum Facharzt weiterschickt.

Die häufigsten Akut- Überweisungen kommen aber von Fachärzten aus Fachrichtungen wie Orthopädie und Onkologie, wo die Thrombosen gehäuft auftreten.

Diese Realität bildet die Zuschläge und das TSS-System nicht ab.

Wir sehen daher mögliche Lösungen, um eine Einstufung der Akutpatienten / Ausschluß einer Thrombose  als Akutfall zu codieren:

Über die Hausarztvermittlung / sowie Von der TSS Servicestelle /sowie  Von anderen Fachärzten Angiologen nehmen Patienten an

 Kennzeichnung aller dieser Patienten unter GOP (Feldkennung 5001): 01710 A

  • Vermittlungskontakt (Feldkennung 4103) “TSS Akutfall“
  • Tag der Vermittlung (Feldkennung 4115), sollte auf dem mitgebrachten Überweisungsschein ebenfalls stehen, sofern er vom Haus – oder Facharzt mitgebracht wurde.
  • Abrechnung auf Originalschein oder Notfallschein

Dadurch soll vermieden werden,

  • dass Notfallpatienten verzögert vom Facharzt behandelt werden, indem sie nochmals zum Hausarzt gehen müssen, bevor sie zum Thromboseausschluß vorstellig werden
  • dass die Notfallpatienten in die Notaufnahmen der Kliniken gehen
  • die TSS Servicestelle, die kein entsprechendes medizinisches Fachwissen hat, am Telefon entscheiden müssen, ob ein Thromboseverdacht vorliegt.“

 

Zusätzlich wird dieser Vorschlag auch für die Vermittlung über Fachärzte angepasst.

Bitte gern Ihre  Erfahrungen mit uns teilen!

Wir möchten gern einen Austausch über den Umgang der Bundesländer erreichen und auch eine einheitliche gute Lösung schaffen. 

In Thüringen wird ein anderer Weg versucht, wir werden berichten, wie es akzeptiert wird.

Liebe Grüße,

Ihre Alexandra Turowski

 

 

 

 

Newsletter Januar 2023

Liebe Mitglieder,

ich wünsche Ihnen allen ein erfolgreiches, friedliches und gesundes 2023!

Auch wenn die düsteren Prognosen manchmal bedrücken können, ist es doch wichtig, dass wir gemeinsam positiv nach vorn schauen, denn wir können viel erreichen!

In diesem Sinne liegt ein sehr arbeitsreiches Jahr 2022 hinter uns, wir haben uns gut eingebracht in die Verhandlungen im Sinne unserer Berufsgruppe.

Wie wir im November berichtet haben, hat genau am 16.12.2022 dann die Einbringungen auch unserer Vorschläge in den AOP- Katalog begonnen und folgende Meldungen gebracht:

KBV und Krankenkassen beschließen Maßnahmen zur Ausweitung des ambulanten Operierens

Eine kurze Zusammenfassung aus der KV- Meldung, wie es weitergeht, hatte mich auch sehr positiv gestimmt, hier sind auch unsere Bemühungen zur Verbesserung der Hygiene- Vergütung geplant!

„Weitere Maßnahmen zur Förderung des ambulanten Operierens sind bereits in Vorbereitung. So soll das als Kalkulationsgrundlage verwendete ambulante Operationszentrum erweitert und dadurch die Preise der Operationen im EBM erhöht werden. Die Finanzierung der höheren Bewertung soll mit zusätzlichen Finanzmitteln der Kassen erfolgen. Geplant ist ferner, dass die ambulanten Operateure mehr Geld für den hohen Hygieneaufwand erhalten. Eine Beschlussfassung hierzu wird für Juli 2023 angestrebt.

Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus, kurz AOP-Katalog. Eine erste Beschlussfassung wird noch für dieses Jahr erwartet.

Der Gesetzgeber hat die drei Vertragspartner zudem beauftragt, bis Ende März 2023 Leistungen aus dem AOP-Katalog auszuwählen, die mit sektorengleichen Pauschalen vergütet werden können und die Höhe sowie den Inhalt der Leistungspauschalen zu vereinbaren.“ 

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_61495.php

Wir haben also unsere Kräfte gut eingesetzt und müssen nun dran bleiben, damit die Finanzierung auch deutlich verbessert wird!

In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen auch eine positive Grundstimmung heute bescheren zu können, denn es macht dann mehr Motivation sich einzumischen!

Liebe Grüße aus Berlin, für hoffentlich Einige freu ich mich auf das Wiedersehen in Weimar diese Woche, Ihre Alexandra Turowski

Rückblick Jahrestagung DGA 2022 Wiesbaden

Liebe Mitglieder,
eine schöne Herbsttagung ist nun zu Ende. Auch für unsere Mitglieder, die nicht da sein konnten, möchte ich meine Eindrücke kurz zusammenfassen:

Neben dem Fortbildungsprogramm haben wir als BVAD zwei sehr spannende Sitzungen durchgeführt und dabei, denke ich, viel über unsere Arbeit als Berufsverband vermitteln können.

Gemeinsam mit der BDI- Sektion und als Vorsitz hier Matthias Erbe, haben wir am Donnerstag die Details der Neupatientenregelung, Hygienekommission, den Ausarbeitungen für den §115f mit dem SPiFa und den Problemen mit den ambulanten Vergütungen der phlebologischen , aufbereitet durch Konstatin Kirchmayr, oder angiologischen Interventionen und besonders der Diskussion und Erläuterung durch Rainer Schmiedel, durchgenommen.

Anschließend führten wir unsere Mitgliederversammlung durch, auf der unser Rechenschaftsbericht der Finanzlage seit 2021, vorgestellt durch Marcus Thieme, durch die Kassenprüfung bestätigt und der Vorstand entlastet werden konnte.
Vielen Dank an dieser Stellen den beiden Prüfern Lutz Caspary und Stefan Betge!
Vor der Mitgliederversammlung sind direkt zwei neue Mitglieder aufgenommen worden, die sich auch beteiligt haben: hier herzlich willkommen heißen möchte ich Bernd Krabbe aus Steinfurt und Daniel Kretzschmar aus Goslar, ebenfalls an diesem Wochenende ist auch Vanessa Raahr aus München beigetreten.

Am Donnerstagabend fand die DGA- Mitgliederversammlung statt, auf der ebenfalls durch Marcus Thieme und Lutz Caspary die Arbeitsfelder unseres Verbandes vorgestellt wurden und die Dringlichkeit der Mitarbeit auch von Klinikärzten von Marcus Thieme und Stefan Betge betont wurde. Stefan Betge sprach sich für die Gewinnung von KlinikärztInnen mit Adreßsuche und auch dafür aus, dass wir aus jedem Bundesland eine/n AnsprechpartnerIn kontaktieren mit der Bitte, allen bekannten Kollegen aus dem Umfeld nochmal eine Erinnerung zum Beitritt in den BVAD zukommen zu lassen.

Am Freitag fand die gemeinsame Sitzung mit den Kommissionen Niederlassung und Angiologie im Krankenhaus statt, diese war sehr gut besucht und wurde live-online gestreamt. Wir haben hier durch Lutz Caspary die Komplexität der Versorgung der diabetischen Patienten in der angiologischen Praxis geschildert bekommen und wir haben im Nachgang viel über das DMP PAVK diskutiert.Wir hoffen auf eine Möglichkeit, dass Thema wieder anzugehen, Frau Gesine Dörr hat sich bereit erklärt, ihre zurückliegende Erfahrungen beizutragen und wird am Thema dranbleiben
Herrn Schneider vom SPIFA haben wir eingeladen und von Ihm nochmal die Dringlichkeit vermittelt bekommen, zum Thema §115f Handeln zu müssen; hier sind nun unsere Mitglieder Frau Susanne Vonberg und Rainer Schmiedel die offiziellen AnsprechparterInnen.
Matthias Erbe hat die Entwicklungen TSVG und GOÄ dargestellt und Christian Jakobs von InEK die Auswirkungen der Pandemie auf die DRG berichtet, Frau Milberg konnte ein Modell Ihres Institutes für die Weiterentwicklung des §115f vorstellen. Der Life-Case aus Sonneberg durch das Team von Marcus Thieme, hat uns die Arbeit der Angiologie in der Klinik zeigen können und die Sitzung praktisch begleitet.

Insgesamt haben wir aus meiner Sicht gut vermitteln können, womit wir uns derzeit beschäftigen, was wir schon erreicht haben und warum es wichtig ist, dass es uns gibt!
Nächstes Jahr findet die Tagung Ende September wieder in Leipzig statt.

Allen Beteiligten möchte ich danken! Falls Sie ein paar Sekunden Zeit haben, schreiben Sie mir doch gern in die Kommentare, wie Sie die Veranstaltung wahrgenommen haben!

Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird getrennt zugeschickt.

 

Viele Grüße, nun wieder aus Berlin,
Ihre Alexandra Turowski

Kampagne gegen Leistungskürzungen

Liebe Mitglieder,

über den Link finden Sie Material für die vom SpiFa federführend geleitete Kampagne #WartenBisDerArztKommt, um gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Leistungskürzungen für Patienten zu protestieren.


Den kompletten Satz an Kacheln für Twitter und LinkedIn oder auch zum Ausdrucken und Aufhängen in Ihren Praxen finden Sie hier: https://my.hidrive.com/share/jckham5u17

Beste Grüße aus der Geschäftsstelle

SpiFa fordert: „Sprechstundenzeit verkürzen!“

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Pfingstbrief Aktuelles

Liebe Mitglieder,

hoffentlich haben Sie Alle die Feiertage genossen!

Ich möchte einige Dinge berichten, dazu gehört eine gelungene Angiologietagung im Mai in Berlin, die endlich wieder in Präsenz stattfinden konnte. Hier konnte ich auch im Vortrag einen kurzen Überblick über unsere Arbeit geben und hoffe auch neue Mitglieder gewonnen zu haben.

Es finden nun wieder viele Veranstaltungen vor Ort statt, so dass wir hoffen unseren Verband mehr in den Fokus bekommen zu können.

Derzeit arbeitet auch die Arbeitsgruppe „Interventionen“ an guten Formeln für unsere angiologischen interventionellen Leistungen in eine gerechte Abrechnung z.B. über EBM. Hierfür finden mit der KV Workshops statt, es hilft uns hier unsere Hygieneberechnungen mitzuverwenden und die Vertreter der KV sind auch in Telefon und Emailkontakt mit uns, am Freitag konnte ich z.B. auch mit Frau Raskop von der KBV darüber sprechen.

Das wir in die Verhandlungen nun im Voraus einbezogen werden, ist schon der größte Erfolg unseres Verbandes und macht mich froh.

Natürlich betrifft der künftige AOP- Katalog nicht alle Mitglieder, hier wollen wir weiterhin auch die konservativen Leistungen über die Hygieneverhandlungen in unserem EBM verbessern.

Dazu fand auch die konzertierte Aktion der KV am Freitag statt, hier wurde berichtet, dass die eRezepte noch nicht ausgerollt werden, es wurde erreicht, dass eine 3Monatige Phase von Testpraxen bis mind. November laufen soll. Hier soll es keinen automatischen Starttermin für alle Praxen geben, sondern erst bei sicherer Technik begonnen werden wird.

Die Finanzierung der Ambulantisierung der verschiedenden Interventionen ist noch eine große Diskussion, berichtet die KV von den Verhandlungen. Absurderweise soll das von den Kassen her kostenneutral erfolgen. Was ja überhaupt nicht möglich ist, aus meiner Sicht.

Auch laufen derzeit Verhandlungen der KV für die Kostenerstattung bei dem automatisierten Konnektoraustausch dieses und nächstes Jahr.

Die Berufsverbände haben auf die gestiegenen Kosten sowohl Energie als auch Gehälter und die Inflation hingewiesen und die KV aufgefordert hier einen Ausgleich von den Kassen über EBM zu erreichen.

Im Zusammenhang mit den Hygienekosten habe ich hier eine Unterstützung der Forderungen gegenüber den Kassen mit Öffentlichkeitsarbeit durch uns als Berufsverband angesprochen.

Uns als Berufsverband beschäftigt ja auch die unterschiedliche Auslegung unserer Inhalte der Weiterbildung als Facharzt/Fachärztin Angiologie und auch die KV hatte hier in der Entwicklung des AOP- Kataloges Probleme. Derzeit ist bearbeiten wir auch die Frage der phlebologischen Interventionen und wie wir diese auch als Angiologe/Angiologin anerkannt bekommen.

Ein wichtiger Punkt auch für uns ist ja die Weiterbildungsordnung, auch hier muss eine Finanzierung auch einer ambulanten Zeit gefordert werden.

Wir benötigen hier auch weiterhin Ihre Mitarbeit in unseren Arbeitsgruppen!

Soweit eine kurze Zusammenfassung unserer Arbeit Anfang Juni 2022.

Wir bauen auch derzeit an unseren Veranstaltungen für die DGA im November. Es wäre schön, wenn wir uns auch mit vielen Mitgliedern da treffen können!

Auch weiterhin wäre es schön, wenn Sie uns auch Ihre Probleme und Sorgen mitteilen, damit wir diese bei den Besprechungen mit der KV berücksichtigen können.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Start in die Woche, mit lieben Grüßen aus Berlin, Ihre Alexandra Turowski

Neues vom Ärztetag SpiFa 31.3.-1.4.2022

Liebe Mitglieder des BVAD,

ich möchte kurz über den Ärztetag des SpiFa 2022 berichten, an dem ich diese Woche teilgenommen habe.

Die wichtigsten Themen waren das Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums und dessen Minister, das IGES- Gutachten zur Ambulantisierung bestimmter invasiver Leistungen, die neu GOÄ, die Aufgaben in der Flüchtlingsbetreuung, der MFA- Bonus, die Digitalisierung.

Als Fachärzte werden wir derzeit fast ignoriert vom Ministerium, ist die überspitzte Einschätzung der SpiFa- Mitglieder, der Minister hat bisher keine Möglichkeit zum Austausch wahrgenommen. In seiner Pressekonferenz Anfang März waren die Priorität die Coronakrise und die Flüchtlingskrise und andere Themen stehen hinten an. Noch deutlicher ignoriert wird bisher die gewünschte Einführung der neuen GOÄ (hier findet endlich ein Inflationsangleich u.a. von über 6% statt nach über 30 Jahren) und der geforderte MFA- Bonus wurde ebenfalls nicht gewährt.

In der nächsten Woche hat der SpiFa Präsident einen Gesprächstermin mit Dr. Lauterbach und wir haben gestern eine Resolution verabschiedet, dass Herr Dr. Heinrich für uns folgende Anträge stellt:

  • Forderung der Umsetzung der neuen GOÄ
  • Entbudgetierung der ärztlichen Vergütung
  • Reform der Schnittstelle ambulant- stationär durch gerechte Vergütung bei der Übernahme der ambulanten Versorgung durch Fachärzte und klarer Aussagen gegen „Preisdumping“ etc
  • Würdigung des Praxispersonals: MFA- Bonus von 3000 Euro steuerfrei als staatliche Anerkennung

Eine weitere Forderung ist eine „Flüchtlingsgesundheitskarte“ unbürokratisch für alle Ukraineflüchtlinge mit der Vereinfachung für unsere Behandlung.

Das IGES- Gutachten wurde am Freitag veröffentlich und enthält über 2500 mögliche Leistungen für eine „Ambulantisierung“, die angiologischen/phlebologischen Leistungen fehlen noch, hier müssen wir Nachfordern. Anbei der Link für das Gutachten:

https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2022/aop-katalog/index_ger.html

Digitalisierung: der notwenige Austausch der Konnektoren nach 5 Jahren wurde heftig kritisiert, auch die Umweltbelastung und Kosten die damit verbunden sind. Insgesamt ist auch die Erprobung des E-Rezeptes noch nicht fehlerfrei und ein Termin für die Einführung ist noch nicht gesetzt.

Die Krankenhausärzte klagen derzeit über Strukturprüfungen des MDK, der viele Probleme bereitet. Eine bessere Vertretung der Krankenhausärzte wird gewünscht, hier können wir auch gern interessierte Mitglieder in den Ausschuss entsenden.

Bitte auch bei Interesse an der Mitarbeit anderer Arbeitsfelder gern eine Nachricht an uns, damit wir die entsprechenden Sitzungspläne weiterleiten können!

Für uns interessant sind auch die Selektivverträge mit den Kassen, die durch die ÄVGD gebündelt werden können. (Hierzu auch meine am 3.4. gesandte Emailnachricht)

Für den Ärztetag 2022 im Mai in Bremen können wir über den Delegierten Dr. Norbert Smetak auch Anfragen einreichen, die sollten wir bis dahin festlegen können.

Weiterhin beschäftigt uns als Verband die Umsetzung der Weiterbildungsordnung, die Ausarbeitung des AOP-Kataloges, die Abrechnungsmöglichkeiten der AngiologInnen und auch die Förderung des Nachwuchses.

Hierzu werden wir im Verlauf auch weitere Informationen versenden.

Eine schöne Woche wünscht Ihnen allen, Ihre Alexandra Turowski