Archiv für das Monat: Januar, 2023
Abrechnungsmöglichkeit der Ziffer 33080
/1 Kommentar/in alle Angiolog:innen/von GeschaeftsstelleBei den Abrechnungsmöglichkeiten der Ziffer 33080 sind zum einen die Abrechnungsvoraussetzungen in den KVen unterschiedlich, außerdem die Praxis (gleichzeitige Abrechenbarkeit anderer Ziffern aus dem QZV Sonografie -I wie zB der 33042 in Thüringen offenbar nicht möglich?). In einzelnen KVen kann stattdessen offenbar die 33081 (Sono weitere nicht bezeichnete Organe) erfolgen.
Hier die Bitte an euch Mitglieder, uns als Berufsverband die Gepflogenheiten eurer Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Parallel dazu wollen wir aufschlüsseln, welche Landesärztekammern die Lymphsonografie zum Weiterbildungsinhalt gemacht haben und welche nicht. Wo Bestandteil der WBO, muss die Abrechenbarkeit der Ziffer 33081 KV-seitig mit erfolgter Teilgebietsprüfung möglich sein.
Probleme mit den neuen TSVG Regelungen Teil 2
/0 Kommentare/in alle Angiolog:innen/von GeschaeftsstelleEin Honorarrückgang gegenüber den Corona-Jahren ist absehbar. Als Vergleichsquartale werden die aus 2019 besser geeignet sein.
Wir als Berufsverband der Angiologinnen und Angiologen rufen Sie daher hiermit auf, einen Vergleich zu erstellen und uns mitzuteilen, ob und wieviel Honorar sie verloren (vielleicht auch gewonnen) haben.
Die Probleme mit den neuen TSS- Fälle – Vorschläge der Codierungen
/0 Kommentare/in Ohne/von Alexandra TurowskiLiebe Mitglieder,
wir haben in Weimar bereits eine Diskussion geführt, wie wir die Zuschläge für unsere Akutfälle erreichen können.
Wir haben hier zwei große Probleme:
- Unsere Akutthrombosefälle sind überwiegend in der Realität nicht in das „Überweisungssystem“ eingebunden, erst recht nicht rufen diese bei der Terminservicestelle an.
- Ist die Zifferneingabe der Länder und der Software noch nicht angepasst.
Um unsere Abrechnung darauf einzustellen, dass auch wir die uns zustehenden Zuschläge erhalten, aber die Patienten trotzdem nicht durch komplizierte Wege vor der Behandlung gefährden, ist unser Ziel.
Hierzu hat Matthias Erbe eine Idee entwickelt, die er auch an die Entscheidungsträger heran tragen wird. Diese möchten wir zur Diskussion vorstellen und bei positiver Aufnahme auch in allen Bundesländern etablieren. Bitte wie immer vertraulich behandeln.
Es muss eine Lösung gefunden werden!
Auszug aus dem Anschreiben:
„Seit 1.1.2023 besteht eine Neuregelung der Terminvermittlung durch TSS Service Stelle oder durch Hausarztpraxis. Ziel soll ein Anreiz sein, Patienten mit dringlichen medizinischen Beschwerden möglich schnell dem entsprechenden Facharzt zur weiteren Diagnostik und Therapie zuzuführen.
Als Anreiz sind Zuschläge und Vermittlung durch Terminservicestellen durch das BMG gewünscht.
Leider ist dies im Falle eines Thromboseausschlusses, der in der Regel noch am gleichen ( oder spätestens am Folgetag nach Symptombeginn) erfolgen sollte, so nicht realisierbar.
Die Versorgung eines Patienten mit einem Thromboseverdacht ist ein TSS Akutfall, somit mit 200% Aufschlag der Versicherten-. Grund – oder Konsiliarpauschale vergütet.
Patienten die noch keinen Arztkontakt hatten und sich mit den typischen Zeichen einer z.B. tiefen Beinvenenthrombose unter der 116 117 melden, werden gebeten sich zum Hausarzt zu begeben oder in eine medizinische Notaufnahme einer Klinik, da eine Thrombose ja ein Notfall mit lebensbedrohlichen Konsequenzen sei.
Auf den Hinweis von Patienten, dass sie in der Vergangenheit eine Thrombose hatten und dies vom Angiologen behandelt worden sei folgt der Hinweis sich umgehend dort vorzustellen.
KEINER der Patienten wurde in der Vergangenheit ein Vermittlungscode von der TSS Servicestellen erstellt.
Der Umweg über den Hausarzt bei einem z.B. Thromboseverdacht ist die Gefahr einer Lungenembolie erhöht. Der Patient sollte auch nicht auf den nächsten „freien“ Slot der Terminservicestelle warten, die bei wenigen Angiologen auch entsprechend spät ist.
In der Realität kommen die Akut-Patienten entweder direkt zum Facharzt/Fachärztin oder gehen früh zum Hausarzt, der sie dann sofort zum Facharzt weiterschickt.
Die häufigsten Akut- Überweisungen kommen aber von Fachärzten aus Fachrichtungen wie Orthopädie und Onkologie, wo die Thrombosen gehäuft auftreten.
Diese Realität bildet die Zuschläge und das TSS-System nicht ab.
Wir sehen daher mögliche Lösungen, um eine Einstufung der Akutpatienten / Ausschluß einer Thrombose als Akutfall zu codieren:
Über die Hausarztvermittlung / sowie Von der TSS Servicestelle /sowie Von anderen Fachärzten Angiologen nehmen Patienten an
Kennzeichnung aller dieser Patienten unter GOP (Feldkennung 5001): 01710 A
- Vermittlungskontakt (Feldkennung 4103) “TSS Akutfall“
- Tag der Vermittlung (Feldkennung 4115), sollte auf dem mitgebrachten Überweisungsschein ebenfalls stehen, sofern er vom Haus – oder Facharzt mitgebracht wurde.
- Abrechnung auf Originalschein oder Notfallschein
Dadurch soll vermieden werden,
- dass Notfallpatienten verzögert vom Facharzt behandelt werden, indem sie nochmals zum Hausarzt gehen müssen, bevor sie zum Thromboseausschluß vorstellig werden
- dass die Notfallpatienten in die Notaufnahmen der Kliniken gehen
- die TSS Servicestelle, die kein entsprechendes medizinisches Fachwissen hat, am Telefon entscheiden müssen, ob ein Thromboseverdacht vorliegt.“
Zusätzlich wird dieser Vorschlag auch für die Vermittlung über Fachärzte angepasst.
Bitte gern Ihre Erfahrungen mit uns teilen!
Wir möchten gern einen Austausch über den Umgang der Bundesländer erreichen und auch eine einheitliche gute Lösung schaffen.
In Thüringen wird ein anderer Weg versucht, wir werden berichten, wie es akzeptiert wird.
Liebe Grüße,
Ihre Alexandra Turowski
Newsletter Januar 2023
/0 Kommentare/in Ohne/von Alexandra TurowskiLiebe Mitglieder,
ich wünsche Ihnen allen ein erfolgreiches, friedliches und gesundes 2023!
Auch wenn die düsteren Prognosen manchmal bedrücken können, ist es doch wichtig, dass wir gemeinsam positiv nach vorn schauen, denn wir können viel erreichen!
In diesem Sinne liegt ein sehr arbeitsreiches Jahr 2022 hinter uns, wir haben uns gut eingebracht in die Verhandlungen im Sinne unserer Berufsgruppe.
Wie wir im November berichtet haben, hat genau am 16.12.2022 dann die Einbringungen auch unserer Vorschläge in den AOP- Katalog begonnen und folgende Meldungen gebracht:
KBV und Krankenkassen beschließen Maßnahmen zur Ausweitung des ambulanten Operierens
Eine kurze Zusammenfassung aus der KV- Meldung, wie es weitergeht, hatte mich auch sehr positiv gestimmt, hier sind auch unsere Bemühungen zur Verbesserung der Hygiene- Vergütung geplant!
„Weitere Maßnahmen zur Förderung des ambulanten Operierens sind bereits in Vorbereitung. So soll das als Kalkulationsgrundlage verwendete ambulante Operationszentrum erweitert und dadurch die Preise der Operationen im EBM erhöht werden. Die Finanzierung der höheren Bewertung soll mit zusätzlichen Finanzmitteln der Kassen erfolgen. Geplant ist ferner, dass die ambulanten Operateure mehr Geld für den hohen Hygieneaufwand erhalten. Eine Beschlussfassung hierzu wird für Juli 2023 angestrebt.
Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus, kurz AOP-Katalog. Eine erste Beschlussfassung wird noch für dieses Jahr erwartet.
Der Gesetzgeber hat die drei Vertragspartner zudem beauftragt, bis Ende März 2023 Leistungen aus dem AOP-Katalog auszuwählen, die mit sektorengleichen Pauschalen vergütet werden können und die Höhe sowie den Inhalt der Leistungspauschalen zu vereinbaren.“
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_61495.php
Wir haben also unsere Kräfte gut eingesetzt und müssen nun dran bleiben, damit die Finanzierung auch deutlich verbessert wird!
In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen auch eine positive Grundstimmung heute bescheren zu können, denn es macht dann mehr Motivation sich einzumischen!
Liebe Grüße aus Berlin, für hoffentlich Einige freu ich mich auf das Wiedersehen in Weimar diese Woche, Ihre Alexandra Turowski
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Telefax: 030 444 36 20
E-Mail: Info@BerufsverbandAngiologie.de