Newsletter Dezember 2021

Liebe Mitglieder!

Heute möchte ich Ihnen einige aktuelle Ereignisse kurz umreißen.

Wir haben mit dem SPiFa  zwei Resolutionen verabschiedet: Resolution 1: „Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung abschaffen“             Resolution  2:  „Nachhaltige  Reform  der  stationären  Versorgungsebene  notwendig“

Hierbei vertreten wir gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden unsere Grundpositionen als BVAD gegenüber der neuen Bundesregierung. (Die entsprechenden Texte habe ich angehangen.)

Ebenfalls hat unser Protest der Regularien der neuen Testverordnung in den Praxen Gehör gefunden: wir haben eine Entschärfung der regelmäßigen Testung von geimpftem Personal in Klinik und Praxis und zur Meldung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Anforderung erreicht. (Siehe neues Infektionsschutzgesetz)

Das neue Jahr wird uns alle weiterhin mit Corona im Schach halten, wir werden aber trotzdem unsere spezifischen Angiologie- Ziele verfolgen.

Aktuell sind das:

  • Die Ermittlung der Gewinne und Verluste der Gruppe Angiologie durch den neuen EBM. Hier haben wir Zahlen vorliegen, die aber keine Schlussfolgerungen zulassen und die wir von der KV gern noch bereinigt haben wollen. Wir werden Ihnen die Informationen weiterleiten, wenn wir tatsächlich etwas Konkretes entnehmen können.
  • Abbildung unserer Kosten im EBM: derzeit prüfen wir die Möglichkeit über ein Projekt der Hygiene-Kommission des SPiFa mit dem Gastroenterologen-Fachverband eine neue Abbildung im EBM mit angepassten Kostenstruktur zu entwickeln. Dieses Projekt wird nach aktuellem Stand zum Teil von uns finanziert werden müssen. Hierüber werden wir Sie noch extra informieren.
  • DMP- PAVK: wir prüfen derzeit unterschiedliche Wege, wie wir unser Ziel ohne extreme Verzögerung am besten erreichen können. Eine Implementation mit dem bestehenden Programm der KHK und der Erweiterung der Leistungserbringer auf unsere Fachgruppe ist anzustreben.
  • Weiterbildungsordnung: durch die Probleme der Umsetzung entstehen auch bei der Leistungserbringungszulassung weiterhin Blockaden durch Ärztekammern und KVen, die auch in den künftigen in den ambulanten Bereich verschobene Leistungen betreffen können. Hier beraten wir uns nun enger mit der DGA Kommission (auch Termin diese Woche) und haben ja bereits an die Kammern geschrieben und Gespräche auch mit der Bundesärztekammer geführt. Hier wollen wir gern eine extra Arbeitsgruppe gründen.

Wir planen im März 2022 eine online- Mitgliederversammlung, näheres folgt.

Vielen Dank für Ihre Treue und je nach zeitlichem Vermögen auch Ihrer Mitarbeit!

Wir wünschen Ihnen baldige erholsame Feiertage zum Auftanken.

Liebe Grüße aus Berlin, Ihre Alexandra Turowski

P.S. Bitte melden Sie sich gern bei uns in der Geschäftsstelle für alle Anfragen und Probleme, wir werden so schnell wie möglich antworten. 

Anhang:

Resolution 1: „Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung abschaffen“

Die Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. fordert von der künftigen Bundesregierung in  Deutschland die konsequente und unumkehrbare Beendigung der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung. Nach mehr als 30 Jahren stellt die Budgetierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Gefahr für die Versorgung der Patienten in Deutschland dar.

Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung ist Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Wir fordern daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben!

Hierzu gehört auch:               Zur Abwendung eines Fachkräftemangels in den Strukturen der ambulanten Versorgung durch niedergelassene               Fachärztinnen und Fachärzte ist daher eine nachhaltige Refinanzierung der Personalkosten durch die Krankenkassen erforderlich.

Die niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte haben in der                anhaltenden Corona-Pandemie die Leistungsfähigkeit und – willen unter Beweis gestellt. Ohne die ambulante vertragsärztliche Versorgung wäre es in der stationären Versorgungsebene zu einer Überlastung gekommen. Daher sind Forderungen nach einer Fortsetzung und dem Ausbau der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung zurückzuweisen und diese konsequent und unumkehrbar zu beenden.

Der SpiFa e.V. fordert daher mit seinen Mitgliedsverbänden, welche rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland vertreten, die künftige Bundesregierung auf, als Einstieg in eine Entbudgetierung alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen.

Dabei muss gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie gesetzlich vorgesehen auf Dauer  und unumkehrbar das Morbiditätsrisiko übernehmen.

Resolution  2:  „Nachhaltige  Reform  der  stationären  Versorgungsebene  notwendig“

Die Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. fordert von der künftigen Bundesregierung in Deutschland eine nachhaltige Reform der stationären Versorgungsebene in Deutschland.

Eine nachhaltige Reform bedarf einer sinnvollen und bedarfsgerechten Planung von Krankenhausstrukturen, einer Reform des DRG- Systems mit einer Ausgliederung der Pflegepersonal- und Arztkosten sowie ein nachhaltiges System zur Krankenhausfinanzierung in Deutschland.

Um die Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu verbessern und strukturell neu aufzustellen, schlägt der SpiFa e.V. vor, eine Reform für eine Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen anhand der allgemein anerkannten Formel „gleiche Leistung, gleiche Qualität, gleicher Preis“ vor. Diese Reform stellt  zugleich eine gewinnende Lösung für eine Absenkung der Sektorengrenze ambulant/stationär dar.

Die ambulant/stationäre Weiterbildung von zukünftigen Fachärztinnen und Fachärzten muss dabei stringent an den Inhalten der Weiterbildung ausgerichtet werden. Dies erfolgt am besten in gemeinsamen Weiterbildungsverbünden aus dem ambulanten und stationären Versorgungsbereich.

Um eine ausreichende Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zur Ausbildung zukünftiger Fachärztinnen und Fachärzte zu garantieren, fordert der SpiFa e.V. die künftige Bundesregierung auf, konsequent alle Möglichkeiten einer zusätzlichen Finanzierung zu prüfen, beispielsweise aus dem Bereich ‚Bildung und Forschung‘.

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