BVAD-Newsletter Juni 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Ende des Monats , während alle mit der Hitze kämpfen, möchte ich Sie über einige aktuelle berufspolitische Entwicklungen informieren, die für die Fachrichtung Angiologie von Bedeutung sind.

Hybrid-DRG – Workshop der KBV

Am 26. Juni 2026 fand der Workshop der KBV zur „Weiterentwicklung des ambulanten Operierens und der Hybrid-DRG“ statt und ich habe auch teilgenommen, neben weiteren Vorstandsmitgliedern.

Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG-Vergütung, die Evaluation des bisherigen Systems sowie insbesondere die Entwicklung eines neuen Kalkulationsmodells für die Hybrid-DRG ab dem Jahr 2031. Ziel ist erstmals eine sektorenübergreifende Vergütung auf Grundlage empirischer Kostendaten aus ambulanten Praxen. Die KBV arbeitet hierzu derzeit an einem neuen Kalkulationskonzept und hat die Berufsverbände ausdrücklich um fachliche Unterstützung gebeten.

Gemeinsam mit interventionell tätigen Kolleginnen und Kollegen wurden die Auswirkungen der derzeitigen Regelungen bewertet. Die Rückmeldungen zeigten ein einheitliches Bild:

  • Die Öffnung der QS-Vereinbarung für Angiologinnen und Angiologen hat sich in der Versorgung bewährt.
  • Eine relevante Mengenausweitung durch die dauerhafte Öffnung wird nicht erwartet.
  • Vorrangiges Ziel bleibt die dauerhafte Verstetigung der bestehenden Regelung und damit Planungssicherheit für interventionell tätige Praxen.

Kalkulation ab 2031 – Beteiligung der Angiologie

Parallel arbeitet die KBV an einem neuen Kalkulationsmodell der Hybrid-DRG ab 2031 auf Basis ambulanter Kostendaten. Der BVAD wird sich auch an diesem Prozess aktiv beteiligen. Zunächst wird der vom KBV übersandte Fragenkatalog im Vorstand beraten, bevor interessierte Mitgliedspraxen in die weitere Datenerhebung einbezogen werden. Unser Ziel ist es, die Besonderheiten angiologischer Interventionen – insbesondere Materialkosten, Personalaufwand und organisatorische Anforderungen – möglichst fundiert in den weiteren Entwicklungsprozess einzubringen.

Erste Rückmeldungen aus den Praxen

Bereits in den vergangenen Tagen haben uns erste Rückmeldungen aus Mitgliedspraxen erreicht. Die Hinweise zeigen erneut, dass regionale Unterschiede bei Genehmigungen und der praktischen Umsetzung bestehen und dass einzelne Regelungen derzeit unterschiedlich ausgelegt werden. Diese Erfahrungen werden wir gesammelt in die weiteren Gespräche mit der KBV einbringen.

Berufspolitischer Ausblick

Neben der Weiterentwicklung der Hybrid-DRG beschäftigen den BVAD weiterhin die geplanten Sparmaßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Der BVAD steht hierzu im Austausch mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie weiteren ärztlichen Organisationen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Vergütungsänderungen auf ambulante Facharztpraxen, die Sicherung der Niederlassung sowie der Erhalt einer qualitativ hochwertigen spezialisierten ambulanten Versorgung.

In der kommenden Woche findet hierzu ein weiterer Austausch mit Frau Julia Schneider, MdB, sowie Frau Dr. Paula Piechotta, MdB, statt. Der BVAD wird dabei die Perspektive der ambulanten Angiologie und die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf unsere Praxen einbringen. Über den weiteren Fortgang werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erfahrungen bereits mit uns geteilt haben.

Die kommenden Monate werden gesundheitspolitisch sicher nicht weniger spannend. Umso wichtiger ist es, dass wir als Berufsverband die Interessen der ambulanten Angiologie gemeinsam vertreten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Teams nach der intensiven ersten Jahreshälfte – und hoffentlich nach den letzten heißen Tagen – eine erholsame Sommerzeit, etwas Zeit zum Durchatmen und viele schöne Momente außerhalb des Praxisalltags.

Herzliche Grüße aus Berlin, Ihre Alexandra Turowski

 

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