Hybrid-DRG: Anspruch hoch – Umsetzung aktuell nicht tragfähig

Liebe Mitglieder!

Die Hybrid-DRG sollen die Ambulantisierung voranbringen, werden derzeit jedoch nur in sehr geringem Umfang genutzt.

Aus angiologischer Sicht liegen die Ursachen vor allem in einer unzureichenden Abbildung der realen Kosten – insbesondere bei materialintensiven interventionellen Leistungen – sowie in strukturellen Unklarheiten der Leistungszuordnung.

Diese Problempunkte konnten wir im Rahmen des KV-Workshops klar benennen und als konkrete Mängel in die Diskussion einbringen. Die KV hat darauf bereits reagiert und die Rückmeldungen in die weiteren Prüfaufträge aufgenommen.

Ausblick:
Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Mit der anstehenden Neukalkulation und Evaluation der Hybrid-DRG besteht die Möglichkeit, die bestehenden Fehlanreize zu korrigieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die tatsächlichen Kostenstrukturen – insbesondere im interventionellen Bereich – realitätsnah berücksichtigt werden. Hier wird es darauf ankommen, dass die Fachgruppen ihre Expertise und Daten weiterhin aktiv einbringen.

Hier planen wir ebenfalls aktiv mitzuwirken, da die Erfahrungen unserer ambulanten Praxen durch sehr unterschiedliche Strukturen, gut widerspiegeln können, was auch bei kleineren Praxen für Kosten anfallen. 

P.S. Save- the- date! Mitgliederversammlung 2026 ONLINE am 27. April 18.00 Uhr!

Liebe Grüße aus Berlin, Ihre Alexandra Turowski

Hybrid-DRG: Postinterventionelle Nachsorge in der Praxis – Wie gehen Sie damit um?

Liebe Mitglieder!

Im Rahmen der Ambulantisierung nach §115f SGB V (Hybrid-DRG) erreichen zunehmend Praxen Anfragen von Krankenhäusern, Patient:innen nach katheterinterventionellen oder anderen Hybrid-DRG-Eingriffen am Folgetag postoperativ in der Praxis zu kontrollieren.

In der Regel geht es um:

  • Inspektion der Einstichstelle / Wundkontrolle

  • ggf. ergänzende Sonographie

  • Kennzeichnung mittels GOP 88110

  • Abrechnung der postoperativen Leistung nach EBM

In unserer Region wird dies teilweise als reine visuelle Kontrolle am Folgetag beschrieben. Gleichzeitig stellen sich mehrere Fragen:

  • Wie ist die konkrete Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern geregelt?

  • Erfolgt die Nachsorge auf Überweisung?

  • Welche postoperativen GOP werden angesetzt?

  • Erfolgt eine extrabudgetäre Vergütung?

  • Wie wird der tatsächliche Aufwand (Dokumentation, Terminstruktur, ggf. Duplex) berücksichtigt?

  • Wird die Verantwortung zwischen Operateur und nachbehandelnder Praxis klar geregelt?

Da sich unter unseren Mitgliedern sowohl niedergelassene Kolleg:innen als auch in Kliniken tätige Ärzt:innen aus verschiedenen Bundesländern befinden, würden wir uns sehr über Ihre Erfahrungen und Einschätzungen freuen.

Insbesondere interessiert:

  1. Wie wird die postoperative Hybrid-DRG-Nachsorge in Ihrer Region gehandhabt?

  2. Gibt es klare Empfehlungen oder Rundschreiben Ihrer KV?

  3. Wird die Leistung als organisatorisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig erlebt?

  4. Gibt es bereits etablierte Kooperationsmodelle zwischen Klinik und Praxis?

Gern sammeln wir die Rückmeldungen anonymisiert und bereiten sie für eine weitere Diskussion innerhalb des Berufsverbandes auf.

Auch gibt es die Möglichkeit gleich hier auf den Beitrag zu antworten und eine Diskussion zu führen. 

Anonym oder nicht, gern Rückmeldungen an: info@berufsverbandangiologie.de

Einen schönen Märzbeginn wünscht Ihnen Ihre Alexandra Turowski!