Urteil zugunsten der ambulanten Katheterinterventionen durch Angiologin Dr. Brigitte Heilmeier!

Liebe Mitglieder,

durch das rechtskräftige Urteil des bayrischen Landessozialgerichtes, können nun auch viele KollegInnen in ähnlichen Situationen hoffen. Das Ziel von Brigitte Heilmeier war es, die Abrechnungsgenehmigung trotz geltender Qualitätssicherungsrichtlinien nur für FA- RadiologInnen, auch für ihre ambulanten Interventionen als Angiologin bei der KV zu erreichen. Nun endlich wurde ihre Berechtigung gerichtlich bestätigt!

Wörtlich heißt es in der Begründung des Gerichtes:

Ein Ausschluss der Internisten und Angiologen von der Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der diagnostischen Katheterangiografien und therapeutischen Eingriffen stellt sich somit als gegen Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz verstoßend da. 

Da das große und umfassende Fachgebiet der Inneren Medizin sich nach der bayerischen Weiterbildungsordnung in mehrere Facharztkompetenzen unterteilt, erscheint es grundrechtlich geboten, hinsichtlich der Bestimmung des Kernbereichs auf die Kompetenzen des Facharztes Internist und Angiologe und nicht auf das breite Gebiet der Inneren Medizin abzustellen. 

Damit können wir uns auch in anderen Ländern nun endlich auf ein rechtskräftiges Urteil hierzu berufen!

Vielen Dank an Stefan Betge für die Zusendung des Urteils. Wir können uns gern über dieses und weitere Themen in Leipzig persönlich austauschen, ich freue mich!

Liebe Grüße, Ihre Alexandra Turowski

 

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