Die Probleme mit den neuen TSS- Fälle – Vorschläge der Codierungen
Liebe Mitglieder,
wir haben in Weimar bereits eine Diskussion geführt, wie wir die Zuschläge für unsere Akutfälle erreichen können.
Wir haben hier zwei große Probleme:
- Unsere Akutthrombosefälle sind überwiegend in der Realität nicht in das „Überweisungssystem“ eingebunden, erst recht nicht rufen diese bei der Terminservicestelle an.
- Ist die Zifferneingabe der Länder und der Software noch nicht angepasst.
Um unsere Abrechnung darauf einzustellen, dass auch wir die uns zustehenden Zuschläge erhalten, aber die Patienten trotzdem nicht durch komplizierte Wege vor der Behandlung gefährden, ist unser Ziel.
Hierzu hat Matthias Erbe eine Idee entwickelt, die er auch an die Entscheidungsträger heran tragen wird. Diese möchten wir zur Diskussion vorstellen und bei positiver Aufnahme auch in allen Bundesländern etablieren. Bitte wie immer vertraulich behandeln.
Es muss eine Lösung gefunden werden!
Auszug aus dem Anschreiben:
„Seit 1.1.2023 besteht eine Neuregelung der Terminvermittlung durch TSS Service Stelle oder durch Hausarztpraxis. Ziel soll ein Anreiz sein, Patienten mit dringlichen medizinischen Beschwerden möglich schnell dem entsprechenden Facharzt zur weiteren Diagnostik und Therapie zuzuführen.
Als Anreiz sind Zuschläge und Vermittlung durch Terminservicestellen durch das BMG gewünscht.
Leider ist dies im Falle eines Thromboseausschlusses, der in der Regel noch am gleichen ( oder spätestens am Folgetag nach Symptombeginn) erfolgen sollte, so nicht realisierbar.
Die Versorgung eines Patienten mit einem Thromboseverdacht ist ein TSS Akutfall, somit mit 200% Aufschlag der Versicherten-. Grund – oder Konsiliarpauschale vergütet.
Patienten die noch keinen Arztkontakt hatten und sich mit den typischen Zeichen einer z.B. tiefen Beinvenenthrombose unter der 116 117 melden, werden gebeten sich zum Hausarzt zu begeben oder in eine medizinische Notaufnahme einer Klinik, da eine Thrombose ja ein Notfall mit lebensbedrohlichen Konsequenzen sei.
Auf den Hinweis von Patienten, dass sie in der Vergangenheit eine Thrombose hatten und dies vom Angiologen behandelt worden sei folgt der Hinweis sich umgehend dort vorzustellen.
KEINER der Patienten wurde in der Vergangenheit ein Vermittlungscode von der TSS Servicestellen erstellt.
Der Umweg über den Hausarzt bei einem z.B. Thromboseverdacht ist die Gefahr einer Lungenembolie erhöht. Der Patient sollte auch nicht auf den nächsten „freien“ Slot der Terminservicestelle warten, die bei wenigen Angiologen auch entsprechend spät ist.
In der Realität kommen die Akut-Patienten entweder direkt zum Facharzt/Fachärztin oder gehen früh zum Hausarzt, der sie dann sofort zum Facharzt weiterschickt.
Die häufigsten Akut- Überweisungen kommen aber von Fachärzten aus Fachrichtungen wie Orthopädie und Onkologie, wo die Thrombosen gehäuft auftreten.
Diese Realität bildet die Zuschläge und das TSS-System nicht ab.
Wir sehen daher mögliche Lösungen, um eine Einstufung der Akutpatienten / Ausschluß einer Thrombose als Akutfall zu codieren:
Über die Hausarztvermittlung / sowie Von der TSS Servicestelle /sowie Von anderen Fachärzten Angiologen nehmen Patienten an
Kennzeichnung aller dieser Patienten unter GOP (Feldkennung 5001): 01710 A
- Vermittlungskontakt (Feldkennung 4103) “TSS Akutfall“
- Tag der Vermittlung (Feldkennung 4115), sollte auf dem mitgebrachten Überweisungsschein ebenfalls stehen, sofern er vom Haus – oder Facharzt mitgebracht wurde.
- Abrechnung auf Originalschein oder Notfallschein
Dadurch soll vermieden werden,
- dass Notfallpatienten verzögert vom Facharzt behandelt werden, indem sie nochmals zum Hausarzt gehen müssen, bevor sie zum Thromboseausschluß vorstellig werden
- dass die Notfallpatienten in die Notaufnahmen der Kliniken gehen
- die TSS Servicestelle, die kein entsprechendes medizinisches Fachwissen hat, am Telefon entscheiden müssen, ob ein Thromboseverdacht vorliegt.“
Zusätzlich wird dieser Vorschlag auch für die Vermittlung über Fachärzte angepasst.
Bitte gern Ihre Erfahrungen mit uns teilen!
Wir möchten gern einen Austausch über den Umgang der Bundesländer erreichen und auch eine einheitliche gute Lösung schaffen.
In Thüringen wird ein anderer Weg versucht, wir werden berichten, wie es akzeptiert wird.
Liebe Grüße,
Ihre Alexandra Turowski
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