Abrechnungsmöglichkeit der Ziffer 33080
Bei den Abrechnungsmöglichkeiten der Ziffer 33080 sind zum einen die Abrechnungsvoraussetzungen in den KVen unterschiedlich, außerdem die Praxis (gleichzeitige Abrechenbarkeit anderer Ziffern aus dem QZV Sonografie -I wie zB der 33042 in Thüringen offenbar nicht möglich?). In einzelnen KVen kann stattdessen offenbar die 33081 (Sono weitere nicht bezeichnete Organe) erfolgen.
Hier die Bitte an euch Mitglieder, uns als Berufsverband die Gepflogenheiten eurer Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Parallel dazu wollen wir aufschlüsseln, welche Landesärztekammern die Lymphsonografie zum Weiterbildungsinhalt gemacht haben und welche nicht. Wo Bestandteil der WBO, muss die Abrechenbarkeit der Ziffer 33081 KV-seitig mit erfolgter Teilgebietsprüfung möglich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bezüglich der Ziffer 33080 gilt in Westfalen-Lippe (KVWL) folgende Regelung:
Die 33080 kann abgerechnet werden, wenn man die Weiterbildung Angiologie nach der neuen WBO absolviert hat oder die Weiterbildungsbefugnis für das Fach Angiologie besitzt. Hat man die Facharztbezeichnung Angiologie nach alter WBO erworben, kann man die Genehmigung zur Abrechnung der 33080 beantragen, muss dann jedoch zum Kolloquium.
Beste Grüße
Bernd Krabbe