BVAD-Newsletter: Informationen der KBV zu den Auswirkungen des Spargesetzes auf die ambulante Versorgung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir bereits berichtet haben, ist das Spargesetz inzwischen beschlossen. Viele von uns fragen sich nun: Was bedeutet das ganz konkret für die ambulante angiologische Versorgung und für die tägliche Arbeit in unseren Praxen?

Im Rahmen der jüngsten Beratungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden aktuelle Informationsunterlagen zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die ambulante Versorgung vorgestellt. Die entsprechenden Unterlagen haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.

Sie verdeutlichen, dass zahlreiche Änderungen bereits in Kraft getreten sind oder spätestens zum 01.01.2027 wirksam werden.

Zu den wesentlichen Punkten gehören:

  • Wegfall der extrabudgetären Vergütung zahlreicher Leistungen
  • Abschaffung der TSVG-Vergütungsregelungen
  • steigender Dokumentations- und Bürokratieaufwand
  • höheres Regressrisiko bei Arzneimittelverordnungen
  • Auswirkungen auf die wirtschaftliche Planung der Praxen
  • Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG

2026-08-03_Spargesetz_Sparliste

2026-08-03_PraxisInfo_Spargesetz_Auswirkungen

Nach Berechnungen der KBV werden allein im Jahr 2027 Einsparungen von rund drei Milliarden Euro zulasten der ambulanten Versorgung erwartet. Gleichzeitig geht die KBV davon aus, dass künftig mehr als 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert werden.

Viele Praxen werden sich deshalb mit organisatorischen und wirtschaftlichen Anpassungen beschäftigen müssen, die ganz unterschiedlich ausfallen können.

Die KBV weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten verändern wird und längere Wartezeiten zu erwarten sind.

Als Berufsverband werden wir die Auswirkungen auf die ambulante angiologische Versorgung weiterhin aufmerksam begleiten und Sie über relevante Entwicklungen informieren.

Liebe Grüße, Ihre Alexandra Turowski