Newsletter Mai 2025: Stand Hybrid- DRG´s Angiologische Eingriffe

Liebe Mitglieder!

Wie bereits berichtet, gibt es weiterhin Bemühungen um die Abbildung der Gefässinterventionen angiologisch im Hybrid- DRG-System. Daher möchte ich über den derzeitigen Stand berichten.

Die dreiseitigen Verhandlungen für den Leistungskatalog 2026 konnten nicht bis zum 31. März abgeschlossen werden, sodass eine Entscheidung durch den ergEBA erfolgt.

Vorbereitend haben wir mit der KBV unsere Vorgaben besprochen und diese hat wiederum mit dem GKV-Spitzenverband einen Beschlussentwurf vorgelegt und sich auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt.

Leistungskatalog 2026: Für das kommende Jahr wird der bestehende Hybrid-DRG-Leistungskatalog um etwa 100 OPS-Kodes ergänzt. Leistungsbereiche wurden nicht explizit definiert. Die Leistungen lassen sich aber wie folgt zusammenfassen:

› Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen

› Elektrophysiologische Untersuchungen am Herz inklusive ablativer Maßnahmen

› Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren

› Einfache, laparoskopische Cholezystektomie

› Laparoskopische Appendektomie

› Hernienchirurgie

Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen

› Frakturrepositionen

Für uns interessant sind natürlich die Interventionelle Gefäßeingriffe, hier hat die KV nun formuliert: Damit interventionelle Gefäßeingriffe ab dem 1. Januar 2026 auch von Vertragsärzten für Gefäßchirurgie sowie von Vertragsärzten für Angiologie durchgeführt werden können, müssen die Partner des Bundesmantelvertrages bis zum 30. Juni 2025 eine Regelung im Rahmen der Qualitätssicherung getroffen haben. Dies wurde als Bedingung für die Aufnahme des Leistungsbereichs im Beschluss formuliert.

Das entspricht unseren Vorgaben und muss nun noch durch InEK und InBA bestätigt werden. Start wäre dann ab dem 1. Januar 2026.

 

Liebe Grüße aus Berlin,

Ihre Alexandra Turowski