Neues im Juni

Liebe Mitglieder, anstrengende Wochen liegen hinter uns. In dieser Woche haben wir allerdings einige Früchte der Anstrengungen ernten können!

In der Sitzung mit der KBV am Freitag haben wir erfahren, dass die KV bereits mitten in den „Dreiseitigen“ Beratungen zur Ausgestaltung der Ambulantisierungs-Leistungsspektren steckt. Wir haben über den SpiFa, die uns logischen Leistungen eingebracht, in der Voraussetzung einer gerechten Finanzierung! Auch ist eine ausreichende Finanzierung wichtig, nicht nur für das „Überleben“ der ambulanten Katheterpraxen, sondern auch für die Möglichkeiten der Krankenhäuser diese Leistungen ohne Verluste ambulant anzubieten.

Anmerkung am Rande: In der Sitzung am Freitag zeigten sich die GefässchirurgInnen unzufrieden, dass ihre Fachrichtung nicht hinreichend berücksichtig worden ist, was mich darin bestärkt hat, dass wir AngiologInnen diesmal rechtzeitig dabei sind!

Hier ist eine frühe Einbringung unserer Kostenangaben, die wir aus der Ambulanz gut kennen, wichtig, so werden wir nicht im Konflikt als „Schnittstelle ambulant- stationär“ stehen, wenn wir beachten, dass wir 1) alle gerecht bezahlt werden müssen, dass 2) die Patientensicherheit die Priorität hat und dass wir 3) aufgrund der strukturellen Probleme (Ärztemangel/ Stadtzentrierung) sowieso zusammen diese Ausgestaltung vornehmen müssen.

Wichtig an dieser Stelle: die ärztliche Therapieentscheidung ob „ambulante“ oder „stationäre“ interventionelle Therapie muss bestehen bleiben. Und hier sind auch die Verhandlungen der KBV in Richtung einer Schweregrade-Einteilung, die eine objektive Einschätzung möglich machen soll. Wir müssen hier allerdings auf unseren Sachverstand der Therapiefreiheit beharren und nicht grundsätzliche Verbote aussprechen.

Leider werden die Verhandlungen sehr zäh von Kassenseite geführt, die Finanzierung muss daher von uns sehr gut beobachten werden und mit einigen Widerständen durch die Kassen ist durchaus zu rechnen.

Ebenso gilt das leider für die Beratung der KVB mit der GKV („zweiseitige Beratung“) zum Thema „Aktualisierung der Hygienekosten im EBM“. Hier haben wir unser Modell mit Hilfe der „primenetworks-Gesellschaft“ errechnet und die ambulanten Leistungen hierzu eingeordnet. Auch hierfür ist eine neue Anpassung der Kosten notwendig, die wir entsprechend darstellen konnten.

Beide Kostenberechnungen (§115f und Hygiene-EBM) sind unabhängig voneinander, aber die Hygienekosten sollten nach unserer Vorstellung bereits jetzt genehmigt werden, um in die Verhandlungen §115f SGB V bereits eingepasst werden zu können.

Die Diskussion um die Sachkostenpauschalen sind als brisant zu werten, da einige Bundesländer ihre bisher guten Verhandlungen mit anständigen Kostenübernahmen bedroht sehen. Eine Abstufung sollte auf keinen Fall akzeptiert werden.

In diesem Zusammenhang haben wir als Berufsverband auch die bisherige Ablehnung der Kostenübernahme der Verschlußsysteme in Berlin als Anlass genommen, um bei der GKV nachzufragen. Es besteht nämlich bereits für die Kardiologie eine Übernahmefinanzierung.

Wir werden über die Antwort informieren, da auch andere Bundesländer ggf. hierauf zurückgreifen könnten.

Für die Bemühungen der Einbringung eines „DMP- PAVK“, haben wir erneut mit dem gemeinsamen Bundesausschuss Kontakt aufgenommen und werden hoffentlich bei den Beratungen zumindest Gehör finden. Weitere Aktionen für Aufmerksamkeit unseres Bestrebens „DMP PAVK“ sind aber geplant.

Ich möchte schon jetzt auf unsere Sitzung auf der DGA im Herbst hinweisen!

Es ist ein langer Text geworden und nicht alles hatte Platz, aber die Diskussionen werden weiter rege geführt.

Ich möchte mich bei allen bedanken, besonders die Mitglieder in den Ausschüssen, die so aktiv sind! Wir haben schon viel erreicht und bleiben dran!

Liebe sonnige Grüße, Ihre Alexandra Turowski