Newsletter Februar 2023 BVAD
Liebe Mitglieder!
Ich hoffe, alle sind gesund und munter aus den Winterferien zurück und der Karnevalanteil ist zumindest ab und zu noch ansprechbar😊
Ein paar Dinge sind aber eine kleine Nachricht wert.
Wir haben nun bereits den erwarteten „Ärger“ mit der Umsetzung der neuen Zuschläge und vor allem deren Organisation. Unsere Anfragen an die KV´en haben bisher noch keinen Erfolg gehabt, aber wir werden Bescheid geben, wenn es eine gute Nachricht gibt.
Besonders interessant ist hierzu die Reaktion der KV Brandenburg in einem Brief an ihre Mitglieder im Januar 2023:
„Generell gilt: Ausschließlich Haus- bzw. Kinderärzte sind verantwortlich und zuständig für die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung. Weder der Wunsch eines Facharztes noch eines Patienten, sondern allein die medizinische Notwendigkeit bestimmt, ob der Hausarzt eine Vermittlung selbst oder über sein Team vornimmt oder nicht.“
…“Daher ist es nicht zulässig, Patienten von einer Facharzt- in eine Hausarztpraxis zurückzuschicken, damit dort eine entsprechende Überweisung für einen Hausarztvermittlungsfall ausgestellt wird.
Ebenfalls ist es für Facharztpraxen unzulässig, eine eigene Terminvergabe abseits medizinischer Gründe zu verweigern und auf einen vermeintlichen Überweisungszwang hinzuweisen….“
Gleichzeitig wird aber angemerkt:
…“Seit dem 1. Januar 2023 kommt es bei einigen Fachgruppen aufgrund des Wegfalls der TSVG Neupatienten-Regelung leider zum Teil zu deutlichen Honorareinbußen. Die Kennzeichnung von hausarztindizierten, nicht aufschiebbaren Untersuchungen und Behandlungen sind ein probates Mittel, den akuten Handlungsbedarf zu dokumentieren und einer Bereinigung der Gesamtvergütung entgegenzuwirken.“
Und: „Bitte treffen Sie dazu am besten kollegial regionale Absprachen und Regelungen.“
Auch wenn diese Äußerungen der KV Brandenburg nicht richtig zusammenpassen, möchte ich unbedingt den letzten Satz unterstützen:
Machen Sie sich unbedingt mit Ihren üblichen Überweisern / Hausärzten in der Umgebung eine Regel aus, die diesen Bedarf an schnellen Terminen durch das Erreichen und Dokumentieren der Zuschläge auch widerspiegelt!
Bitte informieren Sie uns gerne, was für eine Reaktion Ihre KV zu den neuen Regelungen 2023 bereits gegeben hat, oder welche Anfragen gestellt wurden!
Mit den Überführungen der ambulanten Interventionen in den EBM haben wir noch einen Arbeitsweg vor uns, aber wir haben bereits unseren Katalog jetzt an KBV und den SpiFa eingereicht und uns für eine realistische und gerechtere Vergütung als bisher inklusive der neuen Hygienekostenziffern eingesetzt.
Kostensteigerung der Praxen durch Energiekrise und Inflation:
Es gibt folgenden Hinweis der Bundesregierung auf die Anfrage: „Darüber hinaus wird der Bund für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Für die Festlegung der Einzelheiten der Härtefallhilfen sind die Länder zuständig.“
Zum Ende möchte ich auf die veröffentlichten Honorarberichte der KV für das 2. und 3. Quartal 2021 hinweisen. Sie informieren über die Honorarverteilung, die Gesamtvergütung, die Bereinigungssummen und das Honorar je Arzt und Abrechnungsgruppe im jeweiligen Quartal.
Die Berichte finden Sie ebenfalls auf folgender Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php
Ankündigung:
Im April planen wir unsere Mitgliederversammlung inklusive Vorstandswahl: -voraussichtlich der 26.4.2023 ab 17:00 Uhr – als Zoom Meeting
Liebe Grüße aus Berlin,
Ihre Alexandra Turowski