GKV-Versicherte haben ab Herbst auch vor Carotisstenose-Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert seine entsprechende Richtlinie.
Vorteile für die Ärztinnen und Ärzte:
• extrabudgetär, 1x pro Quartal, keine Mengenbegrenzung.
Aber: Genehmigung muss beantragt werden.
Ob es sich lohnt?
Alexandra Turowski
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