GKV-Versicherte haben ab Herbst auch vor Carotisstenose-Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert seine entsprechende Richtlinie.

Vorteile für die Ärztinnen und Ärzte:
• extrabudgetär, 1x pro Quartal, keine Mengenbegrenzung.

Aber: Genehmigung muss beantragt werden.

Ob es sich lohnt?

Alexandra Turowski

Weitere Infos im Link.

KBV Zweitmeinung