Für die spezielle sektorengleiche Vergütung von ambulanten Operationen stehen die Details für 2026 fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. November festgelegt, welche Eingriffe im kommenden Jahr mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind.

Insgesamt gibt es 69 Hybrid-DRG, die Vertrags- und Klinikärzte im kommenden Jahr abrechnen können. Hinzugekommen sind Hybrid-DRG für die Appendektomie, die Cholezystektomie sowie für minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen.

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